Krankgeschrieben und als DJ erwischt: Chef feuert Mitarbeiter – jetzt landet der Fall vor Gericht
Hannover. Dieser Fall sorgt für Aufsehen: Ein Büroangestellter soll sich bei seinem Arbeitgeber krankgemeldet haben und anschließend ausgerechnet als DJ in einem Club aufgelegt haben. Besonders brisant: Dort soll er seinem eigenen Chef begegnet sein. Der Arbeitgeber reagierte daraufhin mit einer fristlosen Kündigung. Nun beschäftigt der Streit das Arbeitsgericht Hannover.
Krankgemeldet – aber offenbar als DJ im Einsatz
Nach einem aktuellen Bericht der BILD war der Angestellte krankgeschrieben. Dennoch soll er während dieser Zeit als DJ in der bekannten DAX Bierbörse in Hannover aufgelegt haben. Genau dort kam es offenbar zu der folgenschweren Begegnung: Sein Chef befand sich ebenfalls in dem Club und bemerkte seinen Mitarbeiter.
Damit nahm die Geschichte eine überraschende Wendung. Denn während der Beschäftigte aufgrund seiner Krankmeldung seiner regulären Arbeit nicht nachging, soll er gleichzeitig am DJ-Pult gestanden haben. Der Arbeitgeber sah darin offenbar einen schwerwiegenden Verstoß und sprach schließlich die fristlose Kündigung aus.
Auch ChatGPT spielt in dem Streit eine Rolle
Doch damit nicht genug: In dem arbeitsrechtlichen Streit sollen außerdem ChatGPT-Verläufe eine Rolle spielen. Laut BILD könnten Inhalte aus entsprechenden Unterhaltungen für die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung sein.
Allerdings bedeutet eine Krankschreibung grundsätzlich nicht automatisch, dass Beschäftigte während dieser Zeit keinerlei Aktivitäten ausüben dürfen. Entscheidend kann vielmehr sein, ob ein Verhalten der Genesung entgegensteht beziehungsweise Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit begründet. Wie der konkrete Fall rechtlich zu bewerten ist, muss deshalb das zuständige Gericht anhand der jeweiligen Umstände klären.
Streit beschäftigt das Arbeitsgericht Hannover
Der gekündigte Mitarbeiter will die Entscheidung seines Arbeitgebers offenbar nicht akzeptieren. Deshalb beschäftigt der Fall inzwischen das Arbeitsgericht Hannover. Dort werden unter anderem Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses behandelt.
Nach Angaben der BILD konnten sich die beiden Seiten bislang nicht auf einen Kompromiss verständigen. Somit bleibt abzuwarten, wie der ungewöhnliche Streit um Krankmeldung, DJ-Auftritt und Kündigung letztlich ausgeht.
Krankmeldung und Freizeit: Was grundsätzlich zu beachten ist
Der Fall zeigt zugleich, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht mit einem generellen Ausgeh- oder Freizeitverbot gleichzusetzen ist. Dennoch sollten Beschäftigte während einer Krankschreibung grundsätzlich alles vermeiden, was ihre Genesung beeinträchtigen könnte. Außerdem können Aktivitäten problematisch werden, wenn sie erhebliche Zweifel daran wecken, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ob ein bestimmtes Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Deshalb lässt sich aus einem Restaurantbesuch, einer Veranstaltung oder einer anderen Freizeitaktivität nicht automatisch auf einen Missbrauch der Krankschreibung schließen.
Im Fall aus Hannover kommt allerdings eine Besonderheit hinzu: Der Mann soll während seiner Krankschreibung nicht lediglich gefeiert, sondern selbst als DJ aufgelegt haben. Genau diese Konstellation dürfte deshalb bei der weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung eine wichtige Rolle spielen.
Weitere Informationen über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte stellt das Arbeitsgericht Hannover bereit. Informationen rund um arbeitsrechtliche Fragen bietet außerdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
