Auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen verzichten!
KREIS MYK. Trotz des vorläufigen Endes der Hitzewelle bleiben die Folgen für die heimischen Gewässer im Landkreis Mayen-Koblenz deutlich sichtbar. Besonders kleinere Flüsse und Bäche leiden weiterhin unter extrem niedrigen Wasserständen, hohen Wassertemperaturen und teilweise sogar ausgetrockneten Bachläufen. Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ruft deshalb alle Bürger dazu auf, derzeit freiwillig auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten.
Niedrigwasser gefährdet Tiere und Pflanzen
Grundsätzlich erlaubt der sogenannte Gemeingebrauch die Entnahme kleiner Wassermengen mit Eimer oder Gießkanne. Angesichts der aktuellen Niedrigwasserlage sollte davon jedoch unbedingt Abstand genommen werden. Bereits geringe Mengen können die ohnehin stark belasteten Gewässer zusätzlich beeinträchtigen und das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen in der aktuellen Situation erhebliche Auswirkungen auf die empfindlichen Ökosysteme haben können. Jeder Beitrag zum Schutz der Gewässer hilft, die Natur in dieser angespannten Lage zu entlasten.
Motorpumpen ohne Genehmigung verboten
Unabhängig von der derzeitigen Wetterlage gilt ganzjährig: Die Entnahme von Wasser mithilfe von Motorpumpen ist ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde nicht zulässig. Ebenso dürfen Bäche nicht mit Brettern, Steinen oder anderen Hindernissen aufgestaut werden. Solche Eingriffe verändern den natürlichen Wasserfluss und können Lebensräume von Fischen, Insekten und anderen Wasserorganismen erheblich schädigen.
Ufergehölze schützen die Gewässer
Langfristig setzt die Kreisverwaltung auf naturnahe Maßnahmen zum Schutz der Fließgewässer. Besonders schattenspendende Ufergehölze wie Erlen oder Weiden tragen dazu bei, die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren und eine übermäßige Erwärmung des Wassers zu verhindern.
Eigentümer von Grundstücken an der Nette, dem Krufter Bach, dem Elzbach, dem Saynbach oder dem Brexbach, deren Ufer bislang nur wenig oder gar nicht mit Gehölzen bewachsen sind, können sich bei Interesse an einer naturnahen Bepflanzung an die Untere Wasserbehörde wenden.
Kontakt zur Unteren Wasserbehörde
Interessierte erreichen die Untere Wasserbehörde per E-Mail an gewaesserunterhaltung@kvmyk.de oder telefonisch unter 0261 / 108-583.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
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