AktuellesCoronaNR / AK

Kreis Neuwied veröffentlicht neue Allgemeinverfügung

Weitere einschränkende Maßnahmen für den Kreis Neuwied – Hohes Infektionsgeschehen in ganz Rheinland-Pfalz

Landrat appelliert: „besonnenes und solidarisches Handeln ist gefordert.“

Kreis Neuwied. Seit einigen Tagen bewegt sich der Inzidenzwert für den Kreis Neuwied um den Wert 50 und damit immer wieder in der Warnstufe „rot“. Am Mittwoch hat daher die regionale Task-Force weitere einschränkende Maßnahmen beschlossen. Diese treten ab Samstag, 24. Oktober in Kraft. „Ziel aller Regelungen ist, das Infektionsgeschehen deutlich zu verlangsamen. Dabei ist uns sehr wichtig, eine möglichst gute Balance zwischen normalem Alltag und zielgerichteten Maßnahmen zu finden,“ beschreibt Landrat Achim Hallerbach die Situation. Auch in einer Videokonferenz mit der Ministerpräsidentin am Donnerstagnachmittag wurde der Ernst der Lage nochmals betont. „Das Infektionsgeschehen breitet sich in ganz Rheinland-Pfalz schnell aus, immer mehr Landkreise erreichen die Warnstufe „rot“. Es sind jetzt alle gefordert, sich besonnen und solidarisch zu verhalten,“ appelliert Landrat Hallerbach.

Viele Infektionsketten sind auf private Feiern und Zusammenkünfte zurückzuführen. Daher gibt es hier auch weitere Einschränkungen. Private Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeiten und Geburtstage, dürfen nur noch mit maximal 25 gleichzeitig anwesenden Personen durchgeführt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind weiterhin bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig. Hier ist, wie bisher auch, ein entsprechenden Hygienekonzept erforderlich. „Bei den Veranstaltungen wird sehr streng überwacht, ob sich an die Regelungen gehalten wird. Sollten Hotspots entstehen, wird es weitere Einschränkungen für diesen Bereich geben,“ mahnt Achim Hallerbach. Es wird zudem dringend empfohlen auf Feiern im privaten Raum zu verzichten oder diese auf maximal 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen. Denn gerade in den eigenen vier Wänden werden die AHA-Regeln schnell außer Acht gelassen.

Die Durchführung von Spezialmärkten, also Floh- und Trödelmärkten, wird grundsätzlich untersagt. Der Kontaktsport bleibt weiterhin erlaubt, allerdings ohne Zuschauer. Die Maskenpflicht für Schüler der weiterführenden Schulen bleibt auch im Unterricht bestehen. Zusätzlich wird die Maskenpflicht auch in der Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterbildung im Unterricht verpflichtend angeordnet. Die Regelungen bleiben zunächst bis zum 8. November gültig. Verstärkt gibt es im ganzen Land nun Kontrollen durch die Polizei und Ordnungsämter. Die Kontrollteams haben den Auftrag, mögliche Verstöße konsequent zu ahnden und entsprechende Bußgelder festzusetzen. Auch im Kreis Neuwied wird es am kommenden Wochenende vermehrt Kontrollen geben.

Eine regionale Task-Force wird für jeden Landkreis gebildet, der oberhalb eines Inzidenzwertes von 35 und damit in der Warnstufe „orange“ liegt. Aufgabe der Task-Force ist es, regionale Ereignisse und Entwicklungen zu berücksichtigen und in eine landesweite Strategie der Einheitlichkeit einzubinden. Das Gremium wird vom Gesundheitsministerium einberufen und es gehören ihr neben Vertretern des betroffenen Kreises auch Vertreter des Sozialministeriums, Gesundheitsministeriums, Innenministerium, der ADD, sowie der Polizei an. In regelmäßigen Telefonkonferenzen wird das aktuelle Infektionsgeschehen neu bewertet und geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig werden.

Am Donnerstag sind 21 neue Fälle registriert worden. Die Summe aller Fälle steigt auf 717 an. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung des Landesuntersuchungsamtes RLP nun bei 50,3. Damit liegt der Kreis Neuwied weiterhin in der Warnstufe „rot“ und gilt als Risikogebiet. Durch das Infektionsgeschehen sind aktuell die ev. Kita in Neustadt, die Kita der AWO Neuwied sowie die Samariter Pflege GmbH in Straßenhaus betroffen

In der Fieberambulanz in Neuwied sind am Donnerstag 134 Personen getestet worden.

 Die neuen Fälle verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:

 

Gebietskörperschaft

Summe Positivfälle

Gesamt

Verstorben

Infizierte Personen in Quarantäne

Stadt Neuwied

268 (+7)

2

75

VG Asbach

83 (+2)

1

16

VG Bad Hönningen

68

0

22

VG Dierdorf

17 (+1)

1

11

VG Linz

74 (+3)

0

21

VG Puderbach

23 (+2)

0

9

VG Rengsdorf-Waldbreitbach

120 (+6)

0

51

VG Unkel

64

0

11

Gesamtfälle:

717

4

216

 

Die Summe aller Fälle im Kreis Neuwied liegt nun bei 717. Aktuell sind 216 infizierte Personen in Quarantäne.
Aufgrund von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist i.V.m. § 22 der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. Oktober 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Kreisverwaltung Neuwied folgende:

Allgemeinverfügung

Die Begründung der Verfügung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9,56564 Neuwied, Zimmer 227, eingesehen werden.

  1. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Ansonsten gelten die Bestimmungen aus § 2 Abs. 3 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 11.9.2020 mit dem dazu erlassenen Hygienekonzept.

  2. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Ansonsten gelten die Bestimmungen aus § 2 Abs. 7 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 11.9.2020 und dem dazugehörigen Hygienekonzept.

  3. An allen Schulen im Landkreis Neuwied gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.

  4. Für Teilnehmer an Bildungsangeboten in öffentlichen und privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, gilt während der Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung eine Maskenpflicht.

  5. Das gemeinsame sportliche Training, Wettkampf und Spielbetrieb sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig, jedoch ohne Zuschauer.

  6. Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und ähnlichen Märkten mit verschiedenen Waren, ist untersagt. Dies gilt nicht für Wochenmärkte.

  7. Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Neuwied vom 01.10.2020 wird aufgehoben.

  8. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des

    08.11.2020 außer Kraft.

Hinweise

  1. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordneten Schutzmaßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG).

  2. Verstöße gegen die Ziffer 2 dieser Verfügung können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu € 25.000 geahndet werden.

  3. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung bleiben vorbehalten.

  4. Weitere Maßnahmen und Anordnungen in Bezug auf einzelne Veranstaltungen in Form von

    Einzelanordnungen bleiben vorbehalten.

page1image31829632

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einwilligung ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Schriftform kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 ersetzt werden. Die E-Mail ist an die Adresse poststelle@kreis-neuwied.de zu senden.

Neuwied, 22.10.2020
gez. Hallerbach
Achim Hallerbach Landrat

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"