Kreissägen-Fall von Haar: „Kreissägen-Killerin“ kommt frei
Kurzfassung
Die Verurteilte im berüchtigten Kreissägen-Fall wurde nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haft im Mai 2024 vorzeitig entlassen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Entlassung und nennt Sicherheitsauflagen, über die sie ausführlich aus Sicherheitsgründen keine Angaben macht.
Was geschah damals?
Im Dezember 2008 tötete eine Frau ihren Lebensgefährten während eines sexuellen Spiels mit einer Handkreissäge. Die Anklage führte zu einem Prozess, in dem das Landgericht München I die Frau im Mai 2017 wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilte. Die Tat und die anschließende Vernichtung der Spuren zählen zu den grausamsten Fällen der Region.
Warum die vorzeitige Entlassung?
Die Justiz setzt bei der Vollstreckung gesetzliche Regeln um: Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe kann eine Freilassung erfolgen, wenn Gutachter und die Anstaltsärzte keine weitere Gefährdung sehen. Im konkreten Fall erhielt ein Gutachter die Einschätzung, dass von der Frau künftig keine Straftaten mehr zu erwarten sind, so die zuständige Staatsanwaltschaft.
Aktuelle Lage und Auflagen
Die Frau lebt laut Informationen der Redaktion inzwischen in Augsburg und steht weiterhin unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, dass die Strafe erst nach Ablauf der Restzeit endgültig erledigt ist; bei Verstößen droht Wiedereintritt in den Strafvollzug.
Rechte der Opferfamilie
Die Opferfamilie behält zivil- und strafrechtliche Ansprüche. Bei der Überwachung der Bewährungsauflagen arbeiten Staatsanwaltschaft und Bewährungshelfer zusammen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
Berichterstattung und Hintergrundinformationen haben wir aus den Medien und amtlichen Quellen zusammengetragen. Für offizielle Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig.
Quellen (Beispiele): TZ München; Behördenseite Staatsanwaltschaft München I; Hintergrundberichte in regionalen Medien.
