KREIS MYK.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist ab Donnerstag, 19. März, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Warum kommt es zur Schließung?
Die Schließung ist notwendig, um das Infektionsrisiko für Bevölkerung und Mitarbeiter zu minimieren und damit die weitere Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verlangsamen. Daher wird der Kundenverkehr im persönlichen Kontakt so weit wie möglich eingeschränkt.
Stellt die Verwaltung ihre Arbeit ein?
Nein! Der Dienstbetrieb wird weiter aufrechterhalten und zwar selbstverständlich in allen Bereichen – von der Kfz-Zulassung bis hin zum Allgemeinen Sozialdienst. In einzelnen Bereichen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen.
Wieso kommt es zu Einschränkungen?
Aktuell sind insgesamt rund 100 Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Rahmen der Corona-Pandemie für besondere Aufgaben im Dauereinsatz. Außerdem engagieren sich viele ehrenamtlich bei Feuerwehr, Rettungsdiensten und Fieberambulanzen.
Wie bekommt man trotz Schließung geholfen?
Bürger können weiterhin vorrangig per E-Mail oder auch telefonisch Kontakt mit den Sachbearbeitern aufnehmen. Persönliche Vorsprachen vor Ort können aber nur noch in dringenden Notfällen erfolgen. Die Regelungen gelten auch für alle Neben- und Außenstellen.
Wie kann man Kontakt aufnehmen?
Die Kontaktaufnahme bei dringenden Terminvergaben erfolgt über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Führerscheinstelle: Tel. 0261/108-340
Kfz-Zulassung in Koblenz: E-Mail an kfzzulassungkoblenz@kvmyk.de
Kfz-Zulassung in Mayen: E-Mail an kfzzulassungmayen@kvmyk.de
Ausländerbehörde: Hier können Terminanfragen per Mail an ABH-Termin@kvmyk.de oder unter Tel. 0261/108-103, -138, -176, oder 177 erfolgen.
Für alle anderen Fachbereiche gilt:
Bürger sollen E-Mail-Kontakt mit ihrem Ansprechpartner aufnehmen. Die jeweiligen Kontakte gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kvmyk.de oder über die Information unter Tel. 0261/108-0. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis.
Quelle: KVMYK