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Kriminalitätsbilanz im Nachgang zum Silvester-Einsatz in Köln

Köln - Jahreswechsel - Polizei

Kriminalitätsbilanz im Nachgang zum Silvester-Einsatz in Köln

Köln

Acht Tage nach den Feiern zum Jahreswechsel 2023/2024 veröffentlicht die Polizei Köln die weiterhin vorläufige Bilanz zum Kriminalitätsgeschehen anhand der inzwischen eingegangenen Anzeigen. Nach den Erfahrungen der Vorjahre können sich diese Fallzahlen durch weitere Anzeigenerstattungen oder
die deliktische Umwidmung im Verlauf der aktuellen Ermittlungen verändern.

Mit Stand vom 6. Januar liegen der Polizei 349 Strafanzeigen für das gesamte Stadtgebiet vor. Davon entfallen 154 Anzeigen auf die Altstadt, die Neustadt sowie den Stadtteil Deutz mit dem Rheinpark
als bekannten Feierzonen.

Kriminalitätszahlen:

Nach den Jahren 2018/2019 (389 Straftaten), 2019/2020 (270 Straftaten), den pandemiebedingten Einschränkungen in den Silvesternächten 2020/2021 (107 Straftaten) und 2021/2022 (246 Straftaten), sowie 2022/2023 (383 Straftaten) liegen die Kriminalitätszahlen beim Jahreswechsel 2023/2024 im
für Köln silvestertypischen Rahmen, gemessen am Vorjahr mit rückläufiger Tendenz.

Diese zeigt sich auch bei Betrachtung der bislang erhobenen Fallzahlen in den Feierzonen Altstadt, Neustadt und im Stadtteil Deutz: Wurden dort während und nach dem Jahreswechsel 2022/2023 noch
205 Straftaten zur Anzeige gebracht, sank diese Fallzahl nunmehr auf 154 Delikte.

Bis dahin zeigte auch hier der Fünfjahresvergleich den pandemiebedingten Rückgang mit anschließendem Anstieg: 2017/2018: 168 Straftaten, 2018/2019: 153 Straftaten, 2019/2020: 110, 2020/2021: 19 Straftaten, 2021/2022: 101.

Altstadt-Nord und Neustadt-Nord weisen höchste Straftatenaufkommen auf

Wie bereits im Vorjahr weisen die Stadtteile Altstadt-Nord und Neustadt-Nord das jeweils höchste Straftatenaufkommen im Vergleich der fünf ausgewerteten Stadtteile auf.

Welcher Anteil dieser Strafanzeigen tatsächlich mit den Feiern zum Jahreswechsel im Zusammenhang steht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend sagen. Bei typischen Delikten, bei denen
ein solcher Bezug vermutet werden kann, ergibt sich in diesem Jahr folgende Verteilung:

Hinweis zum Verständnis und zu den Schlussfolgerungen aus dem Zahlenwerk: Sofern in dieser Mitteilung nicht besonders darauf hingewiesen wird, gilt bei Vergleichen mit Vorjahren immer das
Referenzdatum “6. Januar” des jeweiligen Jahres.

Kurzum: es werden die Anzahl der Straftaten in der Silvesternacht (Tatzeitraum 18 bis 7 Uhr) die bis
zum 6. Januar 2024 angezeigt wurden, mit denen vom 6. Januar der Vorjahre verglichen. Nur so sind Ungenauigkeiten zu verhindern, die aus dem Anzeigeverhalten, also der frühen oder späten Anzeigenerstattung der Betroffenen, resultieren.

Sexualstraftaten, Raub, Körperverletzungen, Taschendiebstähle und Sachbeschädigungen

Sexualstraftaten (Altstadt, Neustadt, Deutz) Bei den sechs (6) inzwischen angezeigten Taten handelt es sich um Fälle sexueller Belästigungen. Die Fallzahlen sind damit im Fünfjahresvergleich unter den Fallzahlen der Jahre vor der Pandemie geblieben.

Raub (Altstadt, Neustadt, Deutz) Beim Raub liegen der Polizei inzwischen wie bereits im Vorjahr vier (4) Anzeigen wegen Raubdelikten vor.

Körperverletzungen (Altstadt, Neustadt, Deutz) Die Zahl der in der Innenstadt angezeigten Körperverletzungen ist von 61 Fällen beim Jahreswechsel 2022/2023 auf bislang 52 Fälle gesunken.

Taschendiebstähle (Altstadt, Neustadt, Deutz) Rückläufig ist auch die Fallzahl der angezeigten 39 Taschendiebstähle (2022/2023: 59).

Bisherige Höchststände in den vergangenen fünf Jahren hatte die Polizei mit 29 Anzeigen in der Silvesternacht 2017/2018 und 27 Anzeigen in 2021/2022 erfasst.

Sachbeschädigungen (Altstadt, Neustadt, Deutz) Mit sechs (6) angezeigten Sachbeschädigungen
liegen die Fallzahlen in diesem Jahr unter den Jahren vor der Pandemie.

Bekannte Tatverdächtige (Delikte aus der Innenstadt) bei den ausgewählten Delikten mit anzunehmendem Silvesterbezug hat die Polizei eine Vielzahl von Tatverdächtigen erfasst.

Körperverletzung	(33)
Raub	(3)
Taschendiebstahl	(2)
Sachbeschädigung	(2)

In allen Fällen dauern die Ermittlungen an.  

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