Kripo Kiel – 29 Durchsuchungen nach Verdacht von Kinderpornographie
Kiel - Kinderpornographie - Polizei
Kiel / Kreis Rendsburg -Eckernförde –
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Im Laufe des gestrigen Morgens vollstreckte die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Kommissariat 11 – Ermittlungsgruppe Kinderpornographie – mit Unterstützung von Kräften der Polizeidirektion Kiel und Neumünster durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsbeschlüsse in den Bereichen der Stadt Kiel und des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Hintergrund des Einsatzes sind einzelne Verfahren aus dem Deliktsbereich Kinderpornographie, bei denen keine Verbindung zueinander erkennbar ist.
Am 08.12.2022, in der Zeit von 05:00 Uhr bis 12:00 Uhr, suchten Beamtinnen und Beamte der Bezirkskriminalinspektion Kiel, Ermittlungsgruppe Kinderpornographie, der Polizeidirektion Kiel und Neumünster 29 Wohnungen und Häuser in den Bereichen der Stadt Kiel und des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf. Sie setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitens kinderpornographischer Schriften bei den 17 – 69 Jahre alten Tatverdächtigen um.
Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Im Rahmen der Datenträgerauswertungen wird auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material möglicherweise weiterverbreitet wurde.
Der Datenträgerspürhund “Fritz” kam erfolgreich zum Einsatz.
Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten in zwei Fällen Waffen in Form eines Einhandmessers und Munition fest, welche sie sicherstellten.
Aufgrund fehlender Haftgründe, wurden im Vorfeld keine Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Kiel beantragt. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen.
Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen.
Es gibt bislang keine Erkenntnisse, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.
Die spezialisierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werten nun die sichergestellten Datenträger aus. Die Auswertung wird aufgrund der Datenmengen eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass noch nicht gesagt werden kann, wann die Auswertungen abgeschlossen sein werden.
Die aus derzeit elf Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende “Ermittlungsgruppe Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.
Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornographischer Schriften haben sich landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstärkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert. 2021 wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz / Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fälle bekannt. 394 bzw. 292 hiervon konnte die Polizei aufklären.
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.