Wer erkennt diese 3 Männer ?
Es wurden Lämmer gestohlen !
update:
Der Diebstahl der Tiere wurde durch drei Männer verübt, wie die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera zweifelsfrei erkennen ließen.
Diese Aufnahmen wurden durch Privatpersonen in sozialen Netzwerken veröffentlicht und geteilt, woraufhin zahlreiche Hinweise auf mögliche Verdächtige bei der Kriminalpolizei eingingen, unter anderem aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus Bayern.
Inzwischen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 23-jährigen Mann aus Osteuropa, der derzeit nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, jedoch Verbindungen in den Nachbarkreis sowie das genannte Bundesland hat.
Die Ermittlungen zu den Mittätern dauern derweil an.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (30.4 auf den 1.5.2021 zwischen 0:20 und 0:45 Uhr) wurden aus einem Stall in der Gemarkung Ginnick (Gemeinde Vettweiß)
3 Lämmer gestohlen
Hinweise bitte an die Polizei in Düren: 02421 949 – 0
Folgende E-Mail hat uns von der Polizei Düren erreicht.
Wann veröffentlicht die Polizei Bilder von mutmaßlichen Straftätern, um die Öffentlichkeit bei der Fahndung um Hilfe zu bitten? Und warum sollten Privatpersonen es unterlassen, Bilder anderer Personen zu veröffentlichen?
Wird eine Straftat verübt und werden der oder die Täter bei der Tat gefilmt oder fotografiert, so dienen diese Bilder der Polizei regelmäßig als Ermittlungshilfe. Anhand der Bilder können Personenbeschreibungen abgeleitet werden, um diese dann über eine Pressemeldung oder einen Post in sozialen Medien der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Die Bilder oder Videos selbst darf die Polizei dabei zunächst aber nicht der Öffentlichkeit zeigen. Zuerst einmal müssen andere Fahndungsmaßnahmen ausgeschöpft werden, und nur wenn diese keinen Erfolg versprechen oder erbracht haben, ist das Veröffentlichen von Bildern der Gesuchten möglich. Grundsätzlich entscheidet hierüber ein Richter/eine Richterin. Bis andere Ermittlungsansätze tatsächlich ausgeschöpft sind und eine richterliche Anordnung eingeholt werden kann, vergehen manchmal Wochen und nicht selten Monate. Dieser zeitliche “Verzug” wird in der Öffentlichkeit oft bemängelt und kritisiert, hat aber eine rechtliche Grundlage: Auch Straftäter/innen haben Persönlichkeitsrechte und ein Recht am eigenen Bild. Nur bei schweren Straftaten wird es der Polizei nach bereits erfolgten Ermittlungen daher gestattet, Bilder von ihnen zu veröffentlichen.
Immer wieder kommt es vor, dass Privatpersonen Bilder aus ihren Überwachungskameras eigenständig ins Internet stellen, um beispielsweise nach mutmaßlichen Dieben oder Einbrechern zu suchen. Hierdurch wird jedoch gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen werden verletzt.
Die Polizei bittet darum, keine “privaten” Öffentlichkeitsfahndungen zu betreiben oder solche in sozialen Netzwerken zu verbreiten. …
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
In der Selben Nacht in Heimsheim
Von Freitagabend, den 30.04.2021 auf Samstagfrüh 01.05.2021 wurden von einem vollumzäunten Wiesengrundstück auf dem Gewann Ottenbühl 22 Lämmer entwendet. Die Tiere waren auf dem wiesengrundstück zusätzlich mit einem Strom gesicherten Weidezaun gesichert.
Der oder die Täter müssen die Lämmer mit einem Fahrzeug mit Anhänger abtransportiert haben.
Zeugen, sowie Hinweisgeber die Angaben zum Diebstahl oder Verbleib der Tiere machen können werden gebeten sich beim Polizeirevier Mühlacker, unter 07041 9693 0, oder bei der sachbearbeitenden Dienststelle, Polizeiposten Heimsheim, unter 07033 31457, zu melden.