Körperverletzung im Supermarkt in Landau: Kunde schlägt Mitarbeiterin nach Hausverbot
In einem Supermarkt in der Charles-De-Gaulle-Straße in Landau eskalierte am Dienstagmorgen (10.02.2026) eine Auseinandersetzung zwischen zwei Kunden. Gegen 08:45 Uhr entwickelte sich an der Kasse eine Meinungsverschiedenheit, die schließlich handgreiflich endete.
Streit an der Kasse endet mit Gewalt
Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten zwei Kunden zunächst verbal aneinander. Die Situation spitzte sich so weit zu, dass eine Mitarbeiterin der Filialleitung eingreifen musste. Sie sprach einem 39-jährigen Mann ein Hausverbot aus, um die Lage zu beruhigen und weiteren Schaden abzuwenden.
Doch anstatt den Supermarkt zu verlassen, reagierte der Mann aggressiv. Im weiteren Verlauf schlug er der Mitarbeiterin unvermittelt ins Gesicht und bedrohte sie zusätzlich. Die Frau erlitt durch den Angriff leichte Verletzungen. Eine medizinische Versorgung vor Ort war jedoch nicht erforderlich.
Polizei greift ein – Einweisung in psychiatrisches Krankenhaus
Alarmierte Einsatzkräfte übernahmen die weiteren Maßnahmen. Aufgrund seines auffälligen Zustandes brachten die Beamten den 39-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Bedrohung ein.
Die Ermittlungen dauern an.
Der Beschuldigte muss sich nun strafrechtlich verantworten. Informationen zu ähnlichen Vorfällen finden Leser auch in unserer Rubrik News sowie unter Deutschland. Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Bereich Kriminalität veröffentlichen wir außerdem im Bereich Fahndungen.
Konsequenzen bei Gewalt im Einzelhandel
Gewalttaten gegen Beschäftigte im Einzelhandel nehmen bundesweit zu. Polizei und Justiz verfolgen solche Delikte konsequent. Körperverletzung gemäß § 223 StGB sowie Bedrohung nach § 241 StGB stellen Straftaten dar, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Weitere Informationen zu rechtlichen Hintergründen bietet unter anderem die offizielle Seite der Polizei Rheinland-Pfalz.
