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Landesgesetz zur Erhöhung der Beamtenbesoldung in Erster Lesung im Landtag

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung möchte den erfolgreichen Weg der letzten Jahre zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifabschlüsse für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes fortsetzen. Nach einem zügigen Beteiligungsverfahren konnte sich der rheinland-pfälzische Landtag heute in Erster Lesung mit einem entsprechenden Entwurf für ein Anpassungsgesetz 2022 beschäftigen.

Der erste Baustein ist zum 1. Dezember 2022 entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine Linearsteigerung von 2,8 Prozent beziehungsweise eine Bezügesteigerung von pauschal 50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 30. September 2023. „Wir wollen zügig, aber gleichzeitig gründlich und gewissenhaft die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse für unsere Bediensteten gewährleisten. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben sich gerade in Zeiten der Pandemie als Stütze des Gemeinwesens bewiesen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen im Landtag. Zur Linearsteigerung hinzu kommt daher für die Beamten- und Richterschaft in einem aktiven Dienstverhältnis eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Auch dies entspricht einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten.

„Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land“, so Ahnen. Die Anpassung der Bezüge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro.

Landesregierung Rheinland-Pfalz

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