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Laufende Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in RLP und NRW

19. Juli 2022 1 Min. Lesezeit
Kontrolle

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz durchsuchen seit heute Morgen unter Leitung der Kriminaldirektion Koblenz polizeiliche Einsatzkräfte aufgrund richterlicher Beschlusslage sechs Objekte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitglieder des Hells Angels Charters Siegen, welche im Frühjahr 2022 ihr Clubhaus und somit den Vereinssitz von Siegen/NRW nach Westerburg/RLP verlegt hatten.

Die Beschuldigten hatten trotz des sogenannten Kuttentrageverbots, welches auch die Kennzeichen umfasst, ihre Vereinsabzeichen öffentlich gezeigt. Im Jahr 2017 war das Vereinsgesetz verschärft worden. Mitgliedern bestimmter Rockerclubs, u.a. der Hells Angels, wurde das Tragen ihrer Vereinszeichen an ihren Westen (“Kutten”) in der Öffentlichkeit untersagt.

In der Vergangenheit zeigten Erkenntnisse aus anderen Ermittlungen, dass es bei verschiedenen Rockerclubs auch Mitglieder gibt, die in die Organisierte Kriminalität verstrickt sind.

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