Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes in Murnau bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts bestätigt, das einen russischen Staatsangehörigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Hintergrund der Tat
Am 27. April 2024 traf der Angeklagte in Murnau auf zwei ukrainische Männer. Beide waren durch den Krieg versehrt und wurden im örtlichen Unfallkrankenhaus behandelt. Während eines gemeinsamen Trinkgelages kam es zu einem Streit. Der Angeklagte, der an Alkoholkonsum gewöhnt war und militärische Ausbildung in der sowjetischen Armee erhalten hatte, entschloss sich daraufhin, einen der Männer zu töten.
Brutaler Angriff am Rondell
Nach den Feststellungen des Landgerichts holte der Mann ein Messer aus seiner Wohnung und kehrte zum Treffpunkt zurück. Dort griff er eines der Opfer von hinten an und stach mehrfach in Hals und Körper. Das Opfer starb sofort. Anschließend wandte sich der Täter dem zweiten Mann zu, den er als Zeugen beseitigen wollte. Auch ihn verletzte er mit mehreren Messerstichen in Rücken und Hals tödlich. Der gesamte Angriff dauerte weniger als eine Minute. Danach flüchtete der Täter vom Tatort.
Revisionsverfahren erfolglos
Der Verurteilte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Die Richter prüften das Urteil auf mögliche Rechtsfehler, konnten jedoch keine finden. Besonders die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Antrag wurde daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit endgültig.
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