Lebenslange Haft für Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter!
Das Landgericht hat den Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 51-jährige Arzt aus Saudi-Arabien wurde wegen Mordes, versuchten Mordes sowie weiterer schwerer Straftaten, darunter schwere Körperverletzung, schuldig gesprochen. Zusätzlich ordnete das Gericht eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an. Damit steht fest, dass der Verurteilte nach Einschätzung des Gerichts dauerhaft eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Sechs Todesopfer und mehr als 300 Verletzte
Der Anschlag ereignete sich am 20. Dezember 2024, als der Täter mit seinem Fahrzeug über den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste. Sechs Menschen verloren dabei ihr Leben, mehr als 300 weitere wurden verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft war im Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte die Tat über einen längeren Zeitraum geplant hatte.
Im Fahrzeug stellten Ermittler unter anderem ein Testament sicher. Nach Angaben der Anklage sprengte die rund einminütige Amokfahrt „jede menschlich begreifbare Dimension“. Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen sei kaum in Worte zu fassen gewesen.
Umfangreicher Prozess mit mehr als 100 Zeugen
Der Prozess begann am 10. November 2025 und endete am 41. Verhandlungstag mit der Urteilsverkündung. Das Gericht hörte insgesamt 109 Zeugen sowie acht Sachverständige aus unterschiedlichen Fachgebieten, darunter Rechtsmedizin, Psychiatrie, Unfallanalyse und Sprachwissenschaft.
Die Ermittlungsakten umfassten rund 4.000 Seiten. Insgesamt schlossen sich 204 Betroffene dem Verfahren als Nebenkläger an und wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Darüber hinaus machten 23 Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten geltend. Die geforderten Entschädigungssummen bewegen sich zwischen 8.000 und 600.000 Euro.
Psychiatrisches Gutachten bestätigt volle Schuldfähigkeit
Ein zentrales Beweismittel stellte das psychiatrische Gutachten dar. Der Sachverständige Bernd Langer kam bereits im Verlauf des Prozesses zu dem Ergebnis, dass Taleb al-Abdulmohsen voll schuldfähig sei und daher uneingeschränkt strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könne.
Der Gutachter bewertete den Angeklagten zudem als dauerhaft gefährlich. Nach seiner Einschätzung bestehe auch während einer langjährigen Inhaftierung weiterhin ein erhebliches Risiko für neue Straftaten, beispielsweise durch Geiselnahmen innerhalb des Strafvollzugs.
Angeklagter fiel mehrfach durch Störungen auf
Während zahlreiche Opfer ihre Erlebnisse vor Gericht schilderten, zeigte der Angeklagte nach Angaben aus dem Prozessverlauf häufig demonstratives Desinteresse. Anders verhielt er sich, sobald seine Persönlichkeit oder sein Verhalten durch Sachverständige thematisiert wurden. In mehreren Verhandlungstagen kam es zu lautstarken Ausbrüchen des Angeklagten, die den Vorsitzenden Richter wiederholt zum Eingreifen veranlassten.
Mit dem Urteil endet eines der umfangreichsten Strafverfahren der vergangenen Jahre in Sachsen-Anhalt. Die lebenslange Haft für den Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter folgt der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft und berücksichtigt nach Auffassung des Gerichts sowohl die Schwere der Tat als auch die weiterhin bestehende Gefährlichkeit des Verurteilten.
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