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Lebenslange Haft für Messerangriff in Mannheim – Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

16. September 2025 2 minutes read
Urteil im Mordfall Cottbus

Lebenslange Haft für Täter des Mannheimer Messerangriffs

Nach dem tödlichen Messerangriff in Mannheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Urteil: Mord und versuchter Mord

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz sechs Menschen mit einem Messer verletzte. Unter den Opfern befanden sich fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa sowie der Polizist Rouven Laur. Der Beamte erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Zusätzlich verurteilten die Richter den Angeklagten wegen vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Radikalisierung und ideologischer Hintergrund

Die Richter stellten fest, dass sich Sulaiman A. über Jahre hinweg radikalisierte. Er habe sich mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) identifiziert und den Mord an Islamkritikern und sogenannten „Ungläubigen“ als religiöse Pflicht betrachtet. Auch Polizisten habe er gezielt attackieren wollen, da sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung stünden. Laut Anklage wollte er möglichst viele Menschen töten, bevor er selbst durch Polizeieinsatz stirbt, um als Märtyrer ins Paradies einzuziehen.

Täter zeigte Geständnis und Reue

Im Verfahren gestand A. die Tat und äußerte Reue. Als Beweggrund verwies er auf den Gaza-Krieg 2023, der sein Leben verändert habe. Zudem habe er sich in sozialen Netzwerken wie Telegram von extremistischen Inhalten bestärken lassen. Dennoch sah das Gericht keinerlei mildernde Umstände für die grausame Tat.

Lebensumstände und politische Folgen

Sulaiman A. floh als Kind aus Afghanistan nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, jedoch bestand ein Abschiebeverbot. Vor der Tat war er nicht polizeibekannt und lebte mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern in Heppenheim (Hessen). Die Tat löste bundesweit eine Debatte über die Abschiebung schwerkrimineller Ausländer aus. Die Bundesregierung kündigte in der Folge an, Abschiebungen nach Afghanistan in besonderen Fällen wieder zu ermöglichen.

Mehr aktuelle Nachrichten finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ sowie in der Rubrik Deutschland.

Weitere Informationen stellt auch die Bundesregierung und die Polizei bereit.

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