Lebenslange Haft nach Tötung in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Mordurteil des Landgericht Koblenz sorgt für Aufsehen: Ein 31-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das teilte das Gericht mit. Die Tat ereignete sich im Juli 2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gericht sieht Mordmerkmale erfüllt
Nach Überzeugung der Kammer tötete der Deutsche seine ebenfalls 31 Jahre alte Noch-Ehefrau aus Habgier, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Damit sah das Gericht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Das Mordurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte lockte die Frau in das von ihm bewohnte Haus. Dort verletzte er sie mit mehreren Messerstichen tödlich. Anschließend legte er die Leiche in eine zuvor vorbereitete Grube.
Leiche in Grube einbetoniert und mit Fliesen verdeckt
Nach der Tat verschloss der Mann die Grube mit Schnellbeton. Später bedeckte er die Oberfläche zusätzlich mit Fliesen. Ermittler entdeckten die einbetonierte Leiche schließlich im Boden des Hauses.
Das Mordurteil am Landgericht Koblenz stützt sich unter anderem auf das Geständnis des Angeklagten. Im Verlauf der Ermittlungen räumte er ein, seine Ehefrau getötet zu haben.
Motiv im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren
Als Motiv gilt nach Gerichtsangaben das laufende Scheidungsverfahren. Die Frau soll finanzielle Forderungen gestellt und angestrebt haben, die Umgangsregelung mit dem gemeinsamen Kind zu ändern. Das Gericht wertete diese Umstände im Zusammenhang mit den festgestellten Mordmerkmalen.
Polizei suchte nach Vermisstenanzeige
Die Polizei leitete Ermittlungen ein, nachdem eine Vermisstenanzeige eingegangen war. Im Zuge der intensiven Suche fanden die Einsatzkräfte die einbetonierte Leiche. Weitere Informationen veröffentlicht die Polizei Rheinland-Pfalz.
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