Eine Lehrerin aus Duisburg soll über viele Jahre zu Unrecht ihre vollen Bezüge erhalten haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die 62-jährige Studienrätin erhoben. Die Ermittler werfen ihr Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vor. Allein zwischen März 2021 und März 2025 soll ein Schaden von rund 248.000 Euro entstanden sein.
Lehrerin aus Duisburg seit 2009 krankgeschrieben
Die Frau unterrichtete Biologie und Geografie am Berufskolleg Wesel. Im Jahr 2009 meldete sie sich wegen psychischer Probleme krank. Danach verlängerte sie ihre Krankschreibungen immer wieder. Dennoch erhielt sie weiterhin ihre vollen Bezüge einschließlich Gehaltssteigerungen.
Als 2015 ein neuer Schulleiter seinen Dienst antrat, kannte er die Studienrätin nach eigenen Angaben nicht. Erst im Frühjahr 2024 fiel der Fall bei der Schulaufsicht auf. Daraufhin begannen weitere Prüfungen und später auch strafrechtliche Ermittlungen.
Staatsanwaltschaft wirft Lehrerin schweren Betrug vor
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Lehrerin aus Duisburg zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht haben, um ihren Dienstherrn zu täuschen. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie tatsächlich dienstfähig war.
Selbst als im September 2025 bereits ein Disziplinarverfahren gegen sie lief, soll sie erneut entsprechende Unterlagen vorgelegt haben.
Die Staatsanwaltschaft beziffert den mutmaßlichen Schaden für den Zeitraum von März 2021 bis März 2025 auf rund 248.000 Euro. Frühere mögliche Taten sind nach den vorliegenden Angaben bereits verjährt.
Auch Tauchtauglichkeitsbescheinigungen im Visier
Zusätzlich ermitteln die Behörden wegen zweier mutmaßlich gefälschter Tauchtauglichkeitsbescheinigungen. Die Studienrätin soll diese Dokumente selbst erstellt haben, damit sie während ihrer Krankschreibung weiterhin tauchen konnte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft existiert die Ärztin, die die Bescheinigungen angeblich ausgestellt hatte, nicht.
Ein weiterer Verdacht bestätigte sich dagegen nicht: Die Ermittler fanden keine ausreichenden Hinweise darauf, dass die Frau während ihrer Krankheitszeit als Heilpraktikerin gearbeitet hatte.
Lehrerin aus Duisburg drohen bis zu zehn Jahre Haft
Die 62-Jährige äußerte sich während der Ermittlungen nicht zu den Vorwürfen. Auch ihr Rechtsanwalt gab gegenüber der Presse keine Stellungnahme ab.
Derzeit geht die Frau zudem gerichtlich gegen ihre Versetzung in den Ruhestand vor.
Nun muss das Landgericht Duisburg entscheiden, ob es die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet. Bei einer Verurteilung wegen besonders schweren Betrugs droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Wichtig: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Studienrätin die Unschuldsvermutung.
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