Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes
Im Zusammenhang mit dem Fund zweier verbrannter Leichen am 20.10.2024 in der Nรคhe des
Rodder Maars im Landkreis Ahrweiler hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine
51-jรคhrige deutsche Staatsangehรถrige und einen 40-jรคhrigen deutschen Staatsangehรถrigen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes
in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge in zwei Fรคllen erhoben.
In der kรผrzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen,
am 16.10.2024 im Wohnhaus der 51-jรคhrigen Angeschuldigten im Landkreis Ahrweiler einen mit den beiden Angeschuldigten bekannten 61-jรคhrigen Deutschen aus dem Donnersbergkreis in der Pfalz gemeinschaftlich getรถtet zu haben.
In Ausfรผhrung eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans soll der mรคnnliche Angeschuldigte dem Geschรคdigten zunรคchst in Tรถtungsabsicht einen Messerstich in den Hals versetzt und ihm anschlieรend
mit einem Hammer mindestens zwei Schlรคge gegen den Kopf versetzt haben, die schlieรlich zum Tod
des Geschรคdigten fรผhrten.
Den Angeschuldigten wird weiterhin zur Last gelegt, am Abend des 19.10.2024 im Wohnhaus
der weiblichen Angeschuldigten einen gleichfalls mit beiden Angeschuldigten bekannten
28-jรคhrigen deutschen Staatsangehรถrigen aus dem Landkreis Altenkirchen im Westerwald ebenfalls
mit Hammerschlรคgen gegen den Kopf gemeinschaftlich getรถtet zu haben.
Zwischen den beiden Tatopfern bestand offenbar keine Verbindung.
Die Taten stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang zueinander.
Nach den beiden Taten sollen die Angeschuldigten die Leichname der Geschรคdigten zum
Rodder Maar verbracht und dort zur Verdeckung der Tat angezรผndet haben.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler:
โNach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden die Taten mit hoher Brutalitรคt heimtรผckisch begangen.
Die arglosen Opfer versahen sich keines Angriffs und wurden รผberrascht. Wesentliches Tatmotiv dรผrfte Habgier gewesen sein.โ
Die Anklage geht davon aus, dass die Angeschuldigten – ihrer vorgefassten Absicht folgend โ nach den jeweiligen Taten Vermรถgensgegenstรคnde der Opfer an sich genommen haben, unter anderem einen PKW.
Die 51-jรคhrige Angeschuldigte hat die Tatvorwรผrfe bestritten. Der 40-jรคhrige Angeschuldigte hat von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu den Tatvorwรผrfen nicht eingelassen. Beide Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht hat nunmehr รผber die Erรถffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt.ย
Leichenfunde in Eifel – Mutmaรliches Tรถtungsdelikt – Obduktion soll Klarheit bringen

