Gericht kürzt Forderung drastisch!
Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Zivilverfahren über Standkosten nach dem Abschleppen eines verunfallten Hybridfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie lange ein beschädigtes Fahrzeug mit Lithium-Ionen-Batterie auf einem besonderen Quarantänestellplatz stehen muss und welche Standgebühren dafür angemessen sind.
Das Urteil vom 4. Mai 2026 trägt das Aktenzeichen 14 O 169/24 und ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall zeigt, welche Bedeutung die Brandgefahr bei Hochvoltfahrzeugen nach einem Unfall haben kann.
Abschleppdienst verlangte weitere Standkosten
Ein Abschleppdienst hatte nach einem Unfall im September 2023 ein nicht mehr fahrbereites Hybridfahrzeug auf einen Betriebshof gebracht. Dort stellte das Unternehmen das Fahrzeug mit großem Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden ab. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte bereits 5.459,01 Euro für die Standzeit.
Der Abschleppdienst forderte anschließend weitere 38.569,81 Euro. Er argumentierte, das Hybridfahrzeug habe wegen möglicher Gefahren durch die Lithium-Ionen-Batterie nicht auf einem normalen Parkplatz stehen dürfen. Vielmehr habe ein Quarantänestellplatz für Hybridfahrzeug eingerichtet werden müssen. Nach seiner Darstellung benötigte dieser Stellplatz wegen der Abstände eine deutlich größere Fläche. Außerdem verlangte der Betrieb einen Tagessatz von 95 Euro.
Gericht sieht Verwahrvertrag, aber begrenzt die Kosten
Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz sprach dem Abschleppdienst nur einen kleinen Teil der Forderung zu. Das Gericht sah zwar einen Anspruch auf Standgeld aus einem stillschweigend geschlossenen Verwahrvertrag. Die Beklagte habe nicht erwarten können, dass der Betrieb das Fahrzeug kostenlos abstellt.
Bei der Höhe der Kosten zog das Gericht jedoch klare Grenzen. Für die ersten fünf Tage hielt die Kammer einen Quarantänestellplatz für Hybridfahrzeug für erforderlich. Dafür setzte sie 76,16 Euro brutto pro Tag an. Grundlage dafür bildeten die Ausführungen eines gerichtlichen Sachverständigen.
Warum nur fünf Tage Quarantäne?
Nach den Feststellungen des Gerichts kann ein beschädigtes Hybridfahrzeug nach einem Unfall schneller in Brand geraten als ein herkömmliches Fahrzeug, wenn sicherheitsrelevante Hochspannungskomponenten betroffen sind. Der Sachverständige erklärte, dass beschädigte Hochvoltfahrzeuge in der Regel zunächst mit Abstand zu brennbaren Materialien abgestellt werden sollten.
Der Quarantänebereich benötigt nach den Ausführungen regelmäßig mindestens fünf Meter Abstand zu brennbaren Materialien. Daraus kann eine Fläche von etwa 15 mal 12,5 Metern entstehen. Dennoch folgte das Gericht nicht der Auffassung, dass diese besondere Lagerung dauerhaft nötig sei.
Die Kammer stellte fest, dass beschädigte Elektro- oder Hybridfahrzeuge nach fünf Tagen wieder konventionell gelagert werden können, wenn bis dahin keine Reaktion oder kein Ereignis auftritt. Deshalb erkannte das Gericht den besonderen Quarantänestellplatz für Hybridfahrzeug nur für diesen Zeitraum an.
Normale Standkosten für weitere 379 Tage
Für weitere 379 Tage sprach das Gericht nur Kosten für einen normalen Standplatz zu. Diese schätzte die Kammer auf 19,04 Euro brutto pro Tag. Insgesamt kam das Gericht auf Standgeld in Höhe von 7.596,96 Euro. Nach Abzug bereits gezahlter Beträge blieb nur noch ein deutlich geringerer Restbetrag übrig.
Eine weitere Begrenzung der Standkosten nahm das Gericht nicht vor. Nach den Angaben im Verfahren überschritten die zugesprochenen Standkosten nicht den Fahrzeugwert. Außerdem sah die Kammer kein ausreichendes Herausgabeverlangen der Beklagten.
Entscheidung wichtig für Abschleppdienste und Halter
Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei beschädigten Hybrid- und Elektrofahrzeugen eine besondere Sicherung nach einem Unfall anerkennen können. Gleichzeitig müssen Abschleppdienste darlegen, warum ein Quarantäneplatz notwendig bleibt und welche Kosten angemessen sind.
Für Halter und Versicherer macht die Entscheidung deutlich: Ein Quarantänestellplatz kann nach einem schweren Unfall mit einem Hochvoltfahrzeug erforderlich sein. Nach Ansicht des Landgerichts Koblenz rechtfertigt dies aber nicht automatisch über Monate hinweg erhöhte Standgebühren.
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