LKA Rheinland-Pfalz warnt vor unerlaubten Werbeanrufen angeblicher Blindenhilfswerke
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, bei der sich Anrufende als Vertreter von Blindenwerkstätten oder Blindenhilfswerken ausgeben. Ziel der Gespräche ist es, Bürgerinnen und Bürger zum Kauf sogenannter Blindenwaren zu bewegen. Dabei setzen die Anrufenden häufig auf emotionalen Druck oder vermitteln den Eindruck, der Kauf unterstütze unmittelbar blinde oder sehbehinderte Menschen.
Unerlaubte Werbeanrufe erkennen
Nach Angaben des LKA handelt es sich bei vielen dieser Fälle um unerlaubte Werbeanrufe. Seriöse Blindenwerkstätten und anerkannte Blindenhilfsorganisationen kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung telefonisch zu Werbezwecken.
Wer ohne Zustimmung telefonisch zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert wird, ist nicht verpflichtet, das Gespräch fortzuführen. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
Seriöse Anbieter von Blindenwaren gibt es
Das LKA Rheinland-Pfalz betont ausdrücklich, dass es selbstverständlich seriöse Anbieter von Blindenwaren gibt. Vor einem Kauf sollten Interessierte jedoch sorgfältig prüfen, mit wem sie tatsächlich sprechen. Informationen über staatlich anerkannte Blindenwerkstätten stellt der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V. bereit.
So schützen Sie sich
- Lassen Sie sich den vollständigen Namen des Unternehmens sowie der angeblichen Blindenwerkstatt nennen.
- Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten am Telefon preis.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Gespräch, wenn Ihnen der Anruf unseriös erscheint.
- Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass unerlaubte Werbeanrufe gesetzlich verboten sind.
- Melden Sie verdächtige Anrufe der Bundesnetzagentur.
Rechnung erhalten? Jetzt schnell handeln
Wer nach einem solchen Telefonat eine Auftragsbestätigung oder Rechnung erhält, obwohl kein Kaufvertrag abgeschlossen werden sollte, sollte den vermeintlichen Vertrag unverzüglich schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.
Fordern Unternehmen trotz eines wirksamen Widerrufs weiterhin Zahlungen oder schalten ein Inkassounternehmen ein, empfiehlt das LKA, sich an die Polizei oder an eine Verbraucherzentrale zu wenden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu staatlich anerkannten Blindenwerkstätten finden Interessierte beim Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V..
Weitere Informationen zum Schutz vor Betrugsmaschen finden Sie außerdem auf den Seiten der Polizei Rheinland-Pfalz sowie der Bundesnetzagentur.
Weitere aktuelle Warnmeldungen und Polizeinachrichten finden Sie auch auf https://blaulichtmyk.de/news/, in der Rubrik Deutschland sowie unter Fahndungen.
