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LKW am Feiertag auf der A61 aus dem Verkehr gezogen

A61 - Gau-Bickelheim - Ausnahmegenehmigung

LKW am Feiertag aus dem Verkehr gezogen

A 61/Gau-Bickelheim

Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt
und somit einem Feiertag mit ihren LKW auf der Autobahn unterwegs waren,

müssen zwei 35- und 47-jährige LKW-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen.

Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr und 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen.

Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.

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