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LKW am Feiertag auf der A61 aus dem Verkehr gezogen
A61 - Gau-Bickelheim - Ausnahmegenehmigung
LKW am Feiertag aus dem Verkehr gezogen
Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt
und somit einem Feiertag mit ihren LKW auf der Autobahn unterwegs waren,
müssen zwei 35- und 47-jährige LKW-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen.
Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr und 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen.
Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.