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Lockdown in Deutschland 2.0 – der Ticker

Über folgende Punkte verhandeln die Minister ab 10:00 Uhr.
Dieser Bericht wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten haben soeben den harten Lockdown ab kommendem Mittwoch (16. Dezember) beschlossen!

Die verschärften Maßnahmen sollen vorläufig bis 10. Januar gelten.

Am 5. Januar soll über eine mögliche Verlängerung gesprochen werden.

Unklar ist nach wie vor, ab wann Deutschland mit dem Impfen beginnen kann.

Der Einzelhandel wird geschlossen, Ausnahmen gibt es Geschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken, Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, ist das nicht der Fall wird die Präsenzpflicht ausgesetzt.
Böller werden an Silvester verboten.
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt.
Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Friseure müssen schließen.
Private Treffen werden auf fünf Personen beschränkt, das gilt auch an Weihnachten, nur dürfen mehr Haushalte sich treffen – allerdings beschränkt auf engsten Familienkreis.

Personenregelung: Eigener Hausstand (egal wieviele Kinder) und dann noch maximal vier Personen aus der Familie.

Pflegeheime bekommen besondere Schutzmaßnahmen, Homeoffice dringend prüfen, Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann, es gilt Maskenpflicht.

Die Schließungen ab Mittwoch den 16.12.

Klar ist: Supermärkte und Apotheken dürfen aufbleiben.
Höchstwahrscheinlich auch Drogerien und Fahrradwerkstätten.
Diskussionen gibt es darum, ob Baumärkte wegen der Handwerker offen bleiben.
Möbelhäuser werden aber wohl schließen müssen.
Weihnachtsbaumstände dürfen aufbleiben.
Für Restaurants bleibt Essen-to-go möglich.

Unsicher ist, ob Friseure schließen müssen (in Sachsen gelten sie als Grundbedarf, dürfen deshalb während des harten Lockdowns öffnen).

Ab Mittwoch soll auch der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit verboten sein – das würde das Aus für die letzten Glühweinstände bedeuten.

 

Ausgangssperren:

Sicher ist, dass die Ministerpräsidenten über nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr verhandeln.

In dieser Zeit dürfte das Haus nur „aus triftigem Grund“ verlassen werden. Unsicher ist, ob sie für alle Landkreise gelten soll (so wie in Baden-Württemberg) oder nur für Landkreise mit einer Infektionsrate von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in der Woche (so machen es Sachsen, Hessen und Bayern). Bislang zeichnet sich eine Ausgangssperre für Hotspots ab – das wären aktuell 109 Landkreise und Städte von insgesamt 401.

Weihnachten und Silvester:

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (exklusive Kinder unter 14 Jahren) werden sehr sicher an Silvester nicht gelockert.

Auch die Ausnahme zu Weihnachten (zehn Personen) steht auf der Kippe.
Um eine Abriegelung der Pflegeheime zu verhindern, plant Berlin, das Tragen der medizinischen FFP2-Masken zur Pflicht zu machen.

NTV berichtet:
Bund und Länder verbieten in diesem Jahr nun doch “generell” den Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester. Das geht aus dem Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen hervor.

NTV – Welt – Bild – 

 
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Myras Streetfood in Koblenz 


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