Lockdownregelungen in NRW plus 2 Ergänzungen
Lockdownregelungen in NRW verlängert
2 Ergänzungen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlängert die Coronaregelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche – bis zum 21. Februar.
Dabei gebe es zwei notwendige Anpassungen, wie das Ministerium mitteilt.
Die Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von Geschäftseingängen. Damit werde der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt werden muss, Sorge getragen.
Und: Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen müssen nun eine medizinische Maske tragen.
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RKI vermeldet steigenden R-Wert
Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Samstagabend bei 0,90 (Vortag 0,87).
Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 90 weitere Menschen anstecken.
Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.
Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.
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