Lockerungen in der #Corona-Pandemie: Was ist wieder erlaubt ab dem 20. April in Rheinland-Pfalz?
Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder sind nun schrittweise mehr Freiheiten möglich. Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen, deshalb gilt weiterhin: Abstand halten – Hygieneregeln beachten. Dringende Empfehlung: Vor allem im ÖPNV und in Geschäften Alltagsmasken tragen.
Wieder erlaubt ab 20. April in Rheinland-Pfalz:
➡️ Sport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien, auch auf Sportanlagen
➡️ Geschäftsöffnung bis zu max. 800m² Verkaufsfläche – unter Beachtung der Hygieneauflagen.
Max. 1 Kunde pro 10m².
➡️ Öffnung der Außenanlagen von Zoos,Tierparks und Botanische Gärten bei strenger Zutrittskontrolle.
➡️ Straßenverkauf von Eis