AktuellesRLP

Lockerungen ab 20.4. in RLP

Lockerungen in der #Corona-Pandemie: Was ist wieder erlaubt ab dem 20. April in Rheinland-Pfalz?

Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder sind nun schrittweise mehr Freiheiten möglich. Im Mittelpunkt steht aber immer noch der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen, deshalb gilt weiterhin: Abstand halten – Hygieneregeln beachten. Dringende Empfehlung: Vor allem im ÖPNV und in Geschäften Alltagsmasken tragen.

Wieder erlaubt ab 20. April in Rheinland-Pfalz:

➡️ Sport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien, auch auf Sportanlagen

 

➡️ Geschäftsöffnung bis zu max. 800m² Verkaufsfläche – unter Beachtung der Hygieneauflagen.
Max. 1 Kunde pro 10m².

 

➡️ Öffnung der Außenanlagen von Zoos,Tierparks und Botanische Gärten bei strenger Zutrittskontrolle.


➡️
Straßenverkauf von Eis

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"