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Lockerungen in Rheinland-Pfalz – Was ist jetzt erlaubt ?

Weitere Perspektiven

Lockerungen in Rheinland-Pfalz. Weitere Perspektiven.
Was ist jetzt erlaubt?
Ministerpräsidentin Dreyer erläutert Pläne
 
Die gute Nachricht lautet: Die Zahlen gehen runter! In vielen Kommunen
in Rheinland-Pfalz ist die 7-Tage Inzidenz seit nun mindestens 5 Tagen
unter den Wert von 100 gefallen. Somit wird in diesen Städten und
Landkreisen die Bundesnotbremse ausgesetzt und es gibt umfangreiche
Erleichterungen und die Aufhebung von Beschränkungen. So gibt es in den
entsprechenden Kommunen ab sofort keine Ausgangsbeschränkungen mehr und
die Zahl der privaten Kontakte beträgt wieder 5 Personen aus zwei
Haushalten. Kneipen, Cafés und Restaurants können ihre Außengastronomie
mit Termin und Test öffnen.
 
die kritische Marke und können, sofern dieses an 5 aufeinanderfolgenden
Tagen der Fall war von den Öffnungen profitieren.
 
Zu den weiteren Perspektiven äußerte sich Ministerpräsidentin Dreyer
gestern in Mainz nach einer Ministerratssitzung. „Die Pandemie hat uns
noch im Griff, aber es stimmt zuversichtlich, dass immer mehr Menschen
geimpft sind und die Inzidenzen stabil nach unten gehen.“ „Das gibt uns
jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den
Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen“, so Frau Dreyer
weiter. Konkret beschlossen wurde ein 3-Stufen-Plan, der sich an den
kommenden Feiertagen ausrichtet:
 
In den entsprechenden Kommunen gelten in einem ersten Schritt ab heute
pünktlich zum morgigen Feiertag Christi-Himmelfahrt folgende
Erleichterungen: Der gesamte Handel darf wieder öffnen und wird dabei so
betrachtet, wie der Lebensmittelhandel. Es sind keine Terminvergaben und
keine Tests mehr notwendig, allerdings bestehen weiterhin die
Maskenpflicht, eine Personenbegrenzung und das Abstandsgebot. Hier gab
es bis heute morgen noch Unstimmigkeiten bei der zeitnahem Umsetzung der
Kommunen. So hatte die Stadt Koblenz heute früh auf Ihrer Internetseite
zwar die Ankündigung der Landesregierung zitiert, zwei Absätze weiter
aber noch die alten Öffnungsregeln für den Handel angegeben. Ärgerlich
für die Geschäftsleute und deren Planungen vor einem langen Wochenende
mit einem Brückentag. Mittlerweile ist es aber aktualisiert.
 
Neben der Öffnung des Einzelhandels ist sogenannter „kontaktarmer
Urlaub“ möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie Wohnwagen und
Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen sind ab sofort wieder erlaubt.
Hier gilt aber weiterhin eine Testpflicht, Reisende müssen bei Anreise
und dann alle 48 Stunden einen Test machen. Auch Sport ist wieder
erlaubt. Die sogenannte kontaktfreie Sportausübung im Freien darf
stattfinden, Hallensport ebenfalls kontaktfrei unter Wahrung der
Kontaktbeschränkungen in Abhängigkeit der Größe der Sportanlage.
 
Stufe 2 ist dann bei gleichbleibender Entwicklung der Zahlen ab
Pfingsten geplant. Kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer bei
Sportveranstaltungen sind jeweils im Freien und mit Testpflicht für bis
zu 100 Personen erlaubt. Gruppensport geht dann draußen mit bis zu 5
Personen aus 5 Haushalten und eine besonders erfreuliche Erleichterung
kommt für Kommunen mit einer Inzidenz von unter 50 zu: Hier ist dann die
Öffnung der Gastronomie und Kultur auch innen mit der Auflage zu
Abstand, Tests und Maskenpflicht geplant.
 
weitreichendsten Erleichterungen vor: Geplant ist die Öffnung der Hotels
insgesamt mit Test sowie von Freibädern. Auch Innengastronomie und
kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und
Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo
die Bundesnotbremse nicht greift. Auch hier droht noch ein
Interpretationsproblem, da in Stufe 2 (siehe oben) die Öffnung noch an
einen Wert unterhalb von 50 gekoppelt ist, während dieses in Stufe 3 an
die Bundesnotbremse (und somit einen Wert von 100) gekoppelt ist. Wir
werden rechtzeitig hier auf Blaulicht Report berichten.
 
 
 
 

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