Von wegen “Lost Place”: Nachdem sie auf YouTube ein Video gesehen hatten, wollten sich drei maskierte Hessen am Sonntagnachmittag das alte Seniorenheim Forsthaus von innen anschauen und suchten nach Zutrittsmรถglichkeiten. Allerdings hat das Haus seit drei Wochen einen neuen Besitzer und ist mit Kameras gesichert. Die meldeten die ungebetenen Gรคste auf dem Gelรคnde. Eine Polizeistreife entdeckte die Mรคnner (16, 21 und 52) kurz darauf in der Nรคhe. Am Abend standen die nรคchsten Besucher auf der Matte – diesmal aus Witten. Diese wussten von einem angeblichen Treffen der LostPlace-Fans zu berichten, das am kommenden Wochenende in dem Forsthaus stattfinden soll.
Alte Bunker, aufgegebene Hotels, Bahnhรถfe oder Firmengebรคude wie das ehemalige VDM-Areal am Schwarzenstein in Altena oder das ehemalige Altenaer Krankenhaus rufen immer wieder Abenteurer mit Kamera und Taschenlampe auf den Plan – je verfallener, desto besser. Unabhรคngig von dem Risiko, durch morsche Bรถden verfallener Gebรคude zu stรผrzen oder gesundheitsgefรคhrdende Schimmelsporen einzuatmen, sollten sich Besucher รผber strafrechtliche Konsequenzen im Klaren sein. Die Polizei warnt: Auch vermeintlich verlassene Gebรคude haben Eigentรผmer. Und die mรถgen es gar nicht, wenn ungebetene Gรคste ihre Rรคume filmen und ins Internet stellen oder sich in ihren Rรคumen niederlassen, um dort zu feiern oder zu รผbernachten. Wer Tรผren oder Fenster aufbricht, Scheiben einschlรคgt oder Schlรถsser knackt, der begeht einen Einbruch. Strafrechtlich handelt es sich um Sachbeschรคdigung oder “besonders schwere Fรคlle des Diebstahls” – auch wenn gar nichts gestohlen wird. Wer in Wohnrรคume eindringt, der begeht einen Wohnungseinbruchdiebstahl. Wer รผber oder durch Zรคune oder Mauern klettert, der kann wegen Hausfriedensbruchs belangt werden. Das Verรถffentlichen von Filmen auf YouTube kรถnnte als Anstiftung zu einer Straftat gewertet werden.
