Ein 59-jähriger Mann hat bei einer Polizeikontrolle in Ludwigshafen eine Schusswaffe in den Rhein geworfen. Die Beamten fanden bei ihm außerdem Amphetamin und Cannabisprodukte. Anschließend suchten Einsatzkräfte mit Unterstützung der Feuerwehr nach der Waffe und stellten sie sicher.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, 2. Oktober 2026, gegen 17:40 Uhr. Beamte der Polizei Ludwigshafen kontrollierten den Mann im Bereich der Rheinschanzenpromenade. Als sie ihn durchsuchen wollten, zog er eine Schusswaffe. Dann warf er diese in den Fluss.
Polizisten fesseln den Mann und setzen die Durchsuchung fort
Die Beamten reagierten unmittelbar auf den Vorfall. Sie fesselten den 59-Jährigen und setzten die Durchsuchung seiner Person fort. Dabei entdeckten sie Amphetamin sowie Cannabisprodukte. Die Polizisten stellten die Substanzen sicher.
Nachdem der Mann die Schusswaffe in den Rhein geworfen hatte, folgte die Suche im Wasser. Dabei unterstützte die Feuerwehr Ludwigshafen die Polizeikräfte. Gemeinsam suchten die Einsatzkräfte den Rhein nach der Waffe ab.
Die Suche führte zum Erfolg: Die Einsatzkräfte fanden die Schusswaffe und stellten auch diese sicher. Damit gelang es ihnen, die zuvor in den Fluss geworfene Waffe wieder aufzufinden.
Staatsanwaltschaft ordnet Durchsuchung der Wohnung an
Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich anschließend nicht auf die Rheinschanzenpromenade. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ordnete auch eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes an.
Polizeikräfte durchsuchten daraufhin die Wohnung des 59-Jährigen. Dort fanden sie weitere geringe Mengen Amphetamin und Cannabis. Auch diese Substanzen stellten sie sicher.
Polizei stellt insgesamt rund acht Gramm Amphetamin sicher
Bei der Personenkontrolle und der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten insgesamt rund acht Gramm Amphetamin sicher. Hinzu kamen rund 15 Gramm Cannabisprodukte. Diese Gesamtmengen umfassen somit die Funde an beiden Orten.
59-Jähriger muss sich wegen mehrerer Verstöße verantworten
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten den Mann. Der 59-Jährige muss sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Konsumcannabisgesetz und das Waffengesetz verantworten.
Der Wurf der Schusswaffe in den Rhein bildete damit einen zentralen Teil des Einsatzes. Neben der Kontrolle und der Suche nach der Waffe gehörte auch die anschließende Wohnungsdurchsuchung zu den Maßnahmen.
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