Maddie Verdächtiger frei gesprochen !
Landgericht Braunschweig - Sexualstraftaten - Haftstrafe
Maddie Verdächtiger frei gesprochen !
Christian B., der auch im Fall der verschwundenen Madeleine McCann unter Verdacht steht, wurde vom Landgericht Braunschweig freigesprochen.
Der 47-jährige Deutsche war wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten angeklagt. Das Gericht befand ihn jedoch in allen fünf Anklagepunkten für nicht schuldig. Dennoch bleibt B. im Gefängnis, da er bis September 2025 eine Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung absitzt.
Freispruch in fünf Anklagepunkten
Das Landgericht Braunschweig verhandelte über drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Nach 38 Verhandlungstagen entschied das Gericht, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, den Angeklagten freizusprechen.
Die Vorsitzende Richterin, Dr. Uta Engemann, betonte, dass die Kammer sich nicht von den „Erwartungen der Stammtische“ leiten lassen dürfe. Sie unterstrich, dass es an ausreichenden Beweisen für eine Verurteilung mangelte. Zeugen wurden als „unzuverlässig und die Kammer bewusst anlügend“ beschrieben. Auf solche Aussagen könne das Gericht kein Urteil stützen.
Rechtsstaat im Fokus
Die Richterin zeigte Verständnis dafür, dass das Ergebnis für Beteiligte unbefriedigend sein könnte. Dennoch hob sie hervor, dass der Freispruch den Grundsätzen des Rechtsstaats entspricht. Das Braunschweiger Verfahren stand unter internationaler Beobachtung, da Christian B. im Fall Maddie unter Mordverdacht steht. Allerdings war dieser Fall offiziell nicht Teil des aktuellen Prozesses. Die Ermittlungen im Fall Maddie laufen weiter, doch eine Anklage ist bislang nicht in Sicht.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Zum Prozessbeginn im Februar 2024 warf die Staatsanwaltschaft Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch vor, die er in Portugal begangen haben soll. Trotz der Freisprüche hielt die Staatsanwaltschaft bis zum Ende der Beweisaufnahme an ihrer Forderung fest: 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung
Christian B. nach Verbüßung der aktuellen Haftstrafe nicht möglich gewesen.
Gutachter warnt vor Rückfallgefahr
Ein zentraler Bestandteil des Prozesses war die Einschätzung des renommierten Gutachters Christian Riedemann. Der Chefarzt des Maßregelvollzugs in Bad Rehburg bescheinigte B. vor Gericht ein hohes Rückfallrisiko. Er beschrieb ihn als „hochgefährlich“. Riedemann betonte, dass Christian B. detaillierte Berichte über den Missbrauch von Frauen und Kindern keinerlei Empathie zeigten. Die in den Schriften geschilderten Verbrechen seien „unter den Top-1-Prozent der Abartigkeiten“, die er je gelesen habe.
Christian B. bleibt in Haft
Obwohl B. in diesem Verfahren freigesprochen wurde, bleibt er bis September 2025 in Haft. Er verbüßt eine Strafe für eine frühere Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erwägt derzeit keine weiteren Schritte. Die Ermittlungen im Fall Maddie gehen jedoch weiter, was bedeutet, dass der Verdacht gegen Christian B. nicht vollständig ausgeräumt ist.