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Mädchen (13) stirbt unter Tram – der Prozess

PROZESS IN BERLIN
Mädchen stirbt unter Tram 
Freispruch für Feuerwehrmänner
Am 12. Juni 2018 wurde ein Mädchen (13) in Berlin-Rummelsburg unter der Straßenbahn eingeklemmt.
Beim Versuch der Bergung, rutschte die Tram ab.
Am Ende konnte das Mädchen nur tot geborgen werden
Nach dem Tod einer 13-jährigen Schülerin, die in Berlin-Rummelsburg beim Überqueren von Gleisen unter eine Tram geraten war, sind zwei Feuerwehrbeamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Sie hätten alles getan, um das Mädchen zu retten, hieß es am Montag im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.
Es handele sich um ein tragisches Unglück, das für die Angeklagten nicht vorhersehbar gewesen sei.
Zuvor hatten auch die Staatsanwältin und die Verteidiger auf Freispruch plädiert.

Die Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad am Blockdammweg im Berliner Ortsteil Rummelsburg unter eine einfahrende Straßenbahn geraten.
Als die Einsatzkräfte versuchten, das verletzte Mädchen zu bergen, scheiterte der Rettungsversuch.
Der tonnenschwere Wagen der Tram stürzte herab.
Das Mädchen starb am Unfallort.
Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt.

Angeklagt wurden ein 49-Jähriger als Gesamteinsatzleiter vor Ort und ein 55-Jähriger als Staffelführer eines Rüstwagens.
Dieser sei beim Anheben des Zuges nicht genügend gesichert worden, hieß es unter anderem in der Anklage.
Kurz nach Beginn des Hebevorganges war die Tram von der Vorrichtung gerutscht.

Aus „vernünftigen Gründen“ Tram angehoben

Dass die Feuerwehrleute diese Gefahr hätten erkennen und durch entsprechendes Material vermeiden können, habe sich in dem dreitätigen Prozess nicht bestätigt, hieß es weiter im Urteil.

Der Einsatzleiter habe aus „vernünftigen Gründen“ den Befehl zum Anheben gegeben.
„Alles sprach für lebensgefährliche Verletzungen des Mädchens.“

Der Staffelführer habe zwar erkannt, dass das Heben mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Material risikoreicher war als bei Übungen –
„aber das darf man zur Rettung von Leben eingehen“.

Die Eltern des Mädchens, die als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt waren, erklärten, es habe im Prozess „viel Aufklärung“ stattgefunden und Fehler seien angesprochen worden.

 

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