Bei der Polizeiinspektion Mainz 3 laufen derzeit Ermittlungen in Zusammenhang mit einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Am 12.03.2022 kommt es im Luftraum ĂĽber Mainz, gegen 21:00 Uhr zu einer Blendung des Piloten und der Co-Pilotin durch einen grĂĽnen Laserstrahl. Die Passagiermaschine befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Landeanflug auf Frankfurt. Durch die beiden Geschädigten konnte aufgrund einer Geopositionierung der Standort des Verursachers sehr genau auf einen Bereich Mainz-Finthen, in der StraĂźe “Katzenberg” lokalisiert werden. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung blieb zunächst ohne Ergebnis.
Die Ermittler bitten nun die Bevölkerung um UnterstĂĽtzung. Wer kann Angaben zu dem Vorfall machen oder hat an dem Wochenende vom 11. – 13.03.2022 Personen in Mainz-Finthen gesehen, die einen grĂĽnen Laserpointer in Gebrauch hatten. Möglicherweise ist es zu weiteren Blendung gekommen. Die Polizei bittet betroffenen und andere Personen sich bei der Polizeiinspektion Mainz 2, 06131-65-4310 zu melden. Informationen können auch jederzeit ĂĽber die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz gegeben werden. https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/ereignisauswahl/
Das Blenden mit einem Laserpointer kann zu Verletzungen der Augen fĂĽhren. Ăśber starke, kurzzeitige Sehbeeinträchtigungen hinaus, kann es auch zu bleibenden Beeinträchtigungen der Sehkraft, bis zu deren vollständigen Verlust fĂĽhren. Die Blendung von Piloten wird in der Regel als “Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr” gewertet. Das StrafmaĂź kann dabei bis zu zehn Jahre betragen. Wenn der Täter eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht beträgt die MindestfreiheitsstraĂźe ein Jahr. Eine schwere Gesundheitsschädigung liegt hier nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vor.
