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Mainz – Piloten einer Passagiermaschine mit Laserpointer geblendet

25. Mรคrz 2022 2 Min. Lesezeit
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Bei der Polizeiinspektion Mainz 3 laufen derzeit Ermittlungen in Zusammenhang mit einem gefรคhrlichen Eingriff in den Luftverkehr. Am 12.03.2022 kommt es im Luftraum รผber Mainz, gegen 21:00 Uhr zu einer Blendung des Piloten und der Co-Pilotin durch einen grรผnen Laserstrahl. Die Passagiermaschine befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Landeanflug auf Frankfurt. Durch die beiden Geschรคdigten konnte aufgrund einer Geopositionierung der Standort des Verursachers sehr genau auf einen Bereich Mainz-Finthen, in der StraรŸe “Katzenberg” lokalisiert werden. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung blieb zunรคchst ohne Ergebnis.

Die Ermittler bitten nun die Bevรถlkerung um Unterstรผtzung. Wer kann Angaben zu dem Vorfall machen oder hat an dem Wochenende vom 11. – 13.03.2022 Personen in Mainz-Finthen gesehen, die einen grรผnen Laserpointer in Gebrauch hatten. Mรถglicherweise ist es zu weiteren Blendung gekommen. Die Polizei bittet betroffenen und andere Personen sich bei der Polizeiinspektion Mainz 2, 06131-65-4310 zu melden. Informationen kรถnnen auch jederzeit รผber die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz gegeben werden.ย https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/ereignisauswahl/

Das Blenden mit einem Laserpointer kann zu Verletzungen der Augen fรผhren. รœber starke, kurzzeitige Sehbeeintrรคchtigungen hinaus, kann es auch zu bleibenden Beeintrรคchtigungen der Sehkraft, bis zu deren vollstรคndigen Verlust fรผhren. Die Blendung von Piloten wird in der Regel als “Gefรคhrlicher Eingriff in den Luftverkehr” gewertet. Das StrafmaรŸ kann dabei bis zu zehn Jahre betragen. Wenn der Tรคter eine schwere Gesundheitsschรคdigung eines anderen Menschen verursacht betrรคgt die MindestfreiheitsstraรŸe ein Jahr. Eine schwere Gesundheitsschรคdigung liegt hier nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vor.

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