BGH bestätigt Schuldspruch: Mann ermordet Ex-Frau mit 40 Messerstichen auf der A7
Flensburg/Leipzig – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat das Urteil des Landgerichts Flensburg bestätigt und den Schuldspruch gegen einen 42-jährigen Mann wegen Mordes rechtskräftig gemacht. Der Täter muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
Hintergrund: Brutale Messerattacke auf der Autobahn
Der Angeklagte lockte seine Ex-Frau unter dem Vorwand einer Versöhnung in sein Auto. Zunächst täuschte er technische Probleme vor und hielt auf einem Parkplatz in Flensburg. Dort stach er mehrfach mit einem Messer auf die 36-Jährige ein.
Nachdem die Frau schwer verletzt fliehen wollte, fuhr der Täter auf die Autobahn A7. Auf dem Standstreifen setzte er seine Messerattacke fort und fügte seiner Ex-Frau insgesamt mindestens 40 Stichverletzungen zu.
Opfer flieht auf die Fahrbahn und stirbt
In Todesangst stieg die Frau aus und versuchte, über die Fahrbahn zu fliehen. Ein Lkw erfasste sie, schleuderte sie auf den Seitenstreifen und verletzte sie tödlich. Polizisten nahmen den blutüberströmten Täter kurz darauf am Tatort fest.
BGH stuft Tat als vollendeten Mord ein
Der BGH bestätigte nun, dass der Täter vollendeten Mord begangen hat. Der Zusammenstoß mit dem Lkw ändere nichts am Vorsatz des Angeklagten. Die Richter sahen niedrige Beweggründe und eine besonders grausame Tatausführung als erwiesen an.
Weitere Informationen zum Fall veröffentlicht auch der Bundesgerichtshof. Alle aktuellen Polizeimeldungen aus der Region finden Sie im Polizei-Report und weitere Nachrichten rund um Strafprozesse auf BlaulichtMYK.
