Ein 18-Jรคhriger griff am 14. Mรคrz Bundespolizisten an und beleidigte diese, als er auf die bestehende Trageverpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen und kontrolliert werden sollte. Er muss sich nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoรes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten.
Bundespolizisten machten den Guineer in der Abflughalle auf den fehlenden Mund-Nasen-Schutz aufmerksam, woraufhin er seinen Weg durchs Terminal unbeeindruckt fortsetzte und lediglich entgegnete, “ein freier Mensch zu sein”. Als sie den Mann anhalten und kontrollieren wollten, schlug und trat er unvermittelt auf die Bundespolizisten ein, sodass er zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Hierbei versuchte er, einem Beamten die Waffe aus dem Holster reiรen, was dieser allerdings verhindern konnte. Zudem beleidigte er die Streife in unflรคtiger Art und Weise. Die Beamten verbrachten den Mann zur Wache. Nach Abschluss der polizeilichen Maรnahmen wurde er auf freien Fuร gesetzt.
