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Massentötung von Enten wegen Vogelgrippe – Video

27. Oktober 2025 3 Min. Lesezeit
Vogelgrippe

 

Vogelgrippe-Ausbruch in Neuhardenberg: Geflügelbetrieb unter Sperrzone – Massentötung

In Neuhardenberg (Landkreis Märkisch-Oderland) hat ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb eine offizielle Sperrzone zur Folge – und damit gravierende Konsequenzen für Tiere, Betrieb und Region. Käfig für Käfig tötet das Gesundheits- und Veterinäramt die Tiere in Containern mittels Argon-CO₂-Gemisch, um die Seuche einzudämmen. Für die betroffenen Halter drohen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Situation vor Ort im Betrieb

Der Ausbruch betrifft einen größeren Geflügelbetrieb in Neuhardenberg, bei dem der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde. Behörden ordnen jetzt eine Schutz- und Überwachungszone um den Betrieb an und setzen auf radikale Maßnahmen: Die Tiere werden gezielt getötet, wegtransportiert und fachgerecht entsorgt. Ziel ist, eine weitere Ausbreitung zu verhindern – insbesondere in der umgebenden Geflügelwirtschaft und bei Wildvögeln.

Die betroffenen Halter stehen vor mehreren Herausforderungen: Sie verlieren ihre Tiere, haben Produktionsausfälle, müssen die Betriebshygiene auf den Prüfstand stellen und sehen sich mit behördlichen Auflagen konfrontiert. Zugleich wirkt die Seuchenlage als Alarmzeichen für die gesamte Region, da sie die Anfälligkeit solcher Betriebe aufzeigt.

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest (Vogelgrippe)

Die Vogelgrippe (auch aviäre Influenza genannt) bezeichnet eine Infektion von Vogelbeständen, vornehmlich Hausgeflügel wie Hühner, Enten oder Gänse, aber auch Wildvögel. In Deutschland löst sie häufig der Virus-Subtyp H5 (z. B. H5N1) aus. Behörden berichten von einem starken Anstieg der Fälle dieses Herbstes.

Wildvögel, insbesondere Wasservogelarten, gelten als Hauptüberträger: Beim Vogelzug transportieren sie das Virus über große Distanzen und können Nutzgeflügel infizieren.

Die Lage einschätzend, stuft das Robert Koch‑Institut das Risiko für die Bevölkerung weiterhin als gering ein – dennoch gilt sie bei Geflügelbetrieben als ernst- zu nehmende Tierseuche.

Wichtige Fakten im Überblick

  • Die Vogelgrippe wird ausgelöst durch Influenza-A-Viren, hauptsächlich die Subtypen H5 oder H7.
  • Die Erkrankung kann bei Geflügel und Wildvögeln massenhafte Todesfälle verursachen.
  • Beim Menschen sind Infektionen selten – doch bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln besteht eine Ansteckungsgefahr.
  • Behördlich werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet: Meist 3 km Schutz- und 10 km Überwachungszone.

Praktische Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für Betriebe

Um eine Ausbreitung zu verhindern, gelten für Geflügelhaltungen hohe Anforderungen an Biosicherheit. Es empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden – Freilandhaltung ggf. einschränken.
  • Zugangskontrollen für Personen, Fahrzeuge und Geräte – Desinfektionsstationen nutzen.
  • Aufstallungspflicht oder geschlossene Haltung bei erhöhter Wildvogelaktivität.
  • Verdachts- oder Krankheitsfälle sowie verendete Vögel sofort an das zuständige Veterinäramt melden – bei unterlassener Meldung drohen Kürzungen von Entschädigungen.
  • Bei Todesfällen von Wildvögeln – Meldung über das Bundesportal „Meldung toter und erkrankter Vögel“.

Was bedeutet das konkret für Neuhardenberg?

Im konkreten Fall in Neuhardenberg zeigt sich, wie schnell eine Stallhaltung durch einen Ausbruch zur Sperrzone wird – und wie rigoros Maßnahmen greifen können. Damit ist klar: Die Kombination aus Tierseuchennachweis, Biosicherheitsauflagen, Tötungsmaßnahmen und Sperrzonen ist das vom Gesetz vorgesehene Mittel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu stoppen.

Für betroffene Halter heißt das: kurzfristiger Verlust der Tiere, mittel- bis langfristige Belastung durch Auflagen und wirtschaftliche Risiken. Zugleich wird klar, wie wichtig Prävention, Monitoring und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind.

Fazit

Der Ausbruch der Vogelgrippe in Neuhardenberg illustriert deutlich, dass die Geflügelpest keineswegs nur ein abstraktes Risiko ist, sondern reale Folgen für Betriebe und Region hat. Gleichzeitig macht der Fall sichtbar, wie wichtig es ist, dass Betriebe, Behörden und Öffentlichkeit gemeinsam handeln: durch schnelle Meldung, durch Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen und durch Wachsamkeit im Geflügel- und Wildvogelbereich.

Mehr Informationen bietet das Robert Koch-Institut unter www.rki.de. Weitergehende Hinweise für Geflügelhalter finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmlel.de.

Relevante Artikel auf unserem Portal: Geflügelpest-Ausbruch in Brandenburg, Geflügelhaltung und Vogelgrippe: Schutz-maßnahmen im Fokus.

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