Am Sonntag, 18.04.2021, meldete eine Anwohnerin aus Mayen, dass ihre Hofeinfahrt, durch einen ihr unbekannten PKW, zugeparkt wurde.
Durch die eingesetzte Polizeistreife konnte vor Ort festgestellt werden, dass die Kennzeichen an dem betreffenden PKW entstempelt waren.
Da zunächst kein Eigentümer des PKW ermittelt werden konnte, wurde der PKW durch die Polizei sichergestellt. Der 49-jährige Halter/ Eigentümer des PKW, aus dem Landkreis Mainz-Bingen, erschien kurze Zeit später selbstständig auf der Polizeiinspektion Mayen.
Er gab an, mit dem PKW zu dem Abstellort gefahren zu sein.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz.