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Mehr Maske und weniger Alkohol: Das sind die neuen Corona-Regeln

Das sind die Beschlüsse der heutigen Kabinettssitzung im Hinblick auf die Corona-Pandemi: 

Die Zahlen steigen in ganz Europa an – auch in Bayern wachsen die Zahlen. Vorallem bei den 15-25 Jährigen. Es gibt einen Vorteil: Wir haben keinen sprunghaften Anstieg in den Krankenhäusern. 

 

Priorität 1 – Wirtschaft aufrechterhalten, Schule und Kita im Vollbetreib behalten – kein Lockdown angedacht. Die Lebensfreude soll nicht verboten werden! Es gibt nicht nur neue Regeln, es wird auch appelliert. Es kann jung und alt treffen.

 

Es sollen zwei Steuerungsmechanismen durchgeführt werden:

  1. Erster Steuerungsmechanismus: Es soll mehr regional und lokal agiert werden. Es muss sich mehr auf lokale Inzidenz Werte beziehen.

  2. Zweiter Steuerungsmechanismus: Professionell vor Privat – bedeutet: Professionelle Veranstaltung wie Opern, Kirchen etc. haben einen definitiven Ansprechpartner in Bezug auf Hygienevorschriften. Die Gefahr ist größer im privaten und unkontrollierten Bereich.

 

Maske

  • Bei Frühwarnwert 35 bleibt die Maske im Unterricht – bei über 50 muss sie auch in Grundschulen getragen werden (Die genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die nächsthöhere Stufe aus. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gesundheitsamt (in Abstimmung mit der Schulaufsicht). So können auch unterschiedliche Regelungen für einzelne Gemeinden innerhalb des gleichen Kreises getroffen werden, wenn z. B. Neuinfektionen lokal eingrenzbar sind.)

  • Maskenpflicht auf definierten öffentlichen Plätzen (Kommunen können dies selstständig entscheiden)

Alkohol

  • Alkoholverbot wird je nach Inzidenzen auf öffentlichen Plätzen beibehalten

  • Kommunen können ab einem Wert über 50 eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr verhängen

Personenzahlen im privaten Sektor

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum liegt bei maximal zwei Hausständen, direkten Angehörigen oder bei Gruppen von bis zu fünf Personen

  • In privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auch Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt

  • Bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstagen sind bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel gestattet

Alten- und Pflegeheime

  • Sollen nicht für Besucher geschlossen werden 

  • Feste Zeiten und Personenanzahlen sollen stattdessen vorgegeben werden

  • In Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen gibt es Beschränkung auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit

Tests

  • 10 Mio Schnelltestes sollen zu den derzeitigen Tests integriert werden

Schule & Kita

  • 50 Mio werden für Lüftungstechnik eingesetzt

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