Migration und Fahndungserfolge
Im Rahmen von Fahndungsmaรnahmen stellte die Bundespolizei Trier am vergangenen Wochenende, neben 41 Fahndungstreffern, an der deutsch-luxemburgischen Grenze mehrere unerlaubt eingereiste Personen fest.
Ein 30-jรคhriger Tunesier und ein 31-jรคhriger Tรผrke reisten als Businsassen von Frankreich, bzw. Belgien รผber Luxemburg nach Trier ein. Bei Inaugenscheinnahme beider vorgelegten Identitรคtskarten handelte es sich um Totalfรคlschungen. Der Tunesier gab an, in Frankreich zu leben und lediglich zum Kauf eines PKW nach Deutschland eingereist zu sein. Nach Abschluss der polizeilichen Maรnahmen, u. a. Erhebung einer Sicherheitsleistung von 1.000 Euro, wurde er an die franzรถsischen Behรถrden รผberstellt. Der tรผrkische Staatsangehรถrige indes รคuรerte vor Ort ein Schutzersuchen und wurde zur Erstaufnahmeeinrichtung Trier
weitergeleitet.
Zwei 40- und 14-jรคhrige Syrerinnen sowie ein 18-jรคhriger Kameruner reisten ohne die erforderlichen Grenzรผbertrittsdokumente von Belgien รผber Luxemburg ins Bundesgebiet ein und รคuรerten ein Asylgesuch. Sie wurden ebenfalls der Erstaufnahmeeinrichtung Trier zugefรผhrt.
Bei drei somalischen, tunesischen und ukrainischen Staatsbรผrgern waren die Einreisevoraussetzung nicht erfรผllt. Eine รberprรผfung ergab, dass sie sich in Nachbarstaaten im Asylverfahren befinden. Im Anschluss reisten sie dorthin zurรผck.
Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstรถรen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Der Tunesier und Tรผrke mรผssen sich zudem noch wegen Urkundenfรคlschung verantworten.

