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Mißhandlung von Schutzbefohlenen

24. Februar 2022 1 Min. Lesezeit
gericht urteil,

Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum vom 01.02.2018 bis 01.11.2018 täglich gegenüber der mit ihm im selben Haushalt lebenden Stieftocher, die zum Tatzeitpunkt 11.bzw. 12 Jahre alt war, körperlich übergriffig geworden zu sein, indem er der Geschädigten Schläge mit Fäusten auf deren Arme, Beine und Gesicht sowie Tritte versetzte. In mindestens 2 Fällen trat der Angeklagte mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen auf die am Boden liegende Geschädigte ein. Die Tathandlungen erfolgten in Abwesenheit und Unwissenheit der Mutter der Geschädigten. Auslöser waren stets Haushaltsarbeiten oder die Aufsicht über den 2015 geborenen Halbbruder der Geschädigten, mit denen diese überfordert war und diese nicht zur Zufriedenheit des Angeklagten ausführte.

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