Mit Machete und Pfefferspray unterwegs
Am 23. Oktober 2025 gegen 17:15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Winzinger Straße in 67433 Neustadt an der Weinstraße einen 23-jährigen Mann, der durch sein auffälliges Verhalten auf sich aufmerksam gemacht hatte.
Die Beamten bemerkten, dass der junge Mann ein großes Reizstoffsprühgerät bei sich trug, das er in der Öffentlichkeit nicht führen durfte.
Polizei stellt Pfefferspray und Machete sicher
Während der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte zusätzlich eine Machete, die der 23-Jährige ebenfalls unerlaubt bei sich führte. Beide Gegenstände wurden umgehend sichergestellt. Der Mann aus Neustadt/W. konnte keine Berechtigung zum Führen dieser Waffen vorweisen.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Gegen den jungen Mann leiteten die Beamten nun mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Nach der Sicherstellung der Waffen durfte der Beschuldigte die Kontrolle zunächst fortsetzen, muss sich jedoch auf weitere Konsequenzen gefasst machen.
Die Polizei Rheinland-Pfalz weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Führen von waffenähnlichen Gegenständen oder Reizstoffsprühgeräten in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
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