Polch, Vor Geisenachย
Am 16.11.2020 wurde gegen 16:00 h, ein 24-jรคhriger Fahrzeugfรผhrer mit seinem Pkw, Peugeot auf dem Parkplatz eines Supermarktes durch eine Streife der Polizei Mayen kontrolliert. Das Fahrzeug wartete zunรคchst mit eingeschaltem Licht in der Nรคhe des Supermarkteingangs. Beim Erblicken des Streifenwagens schaltete der Fahrer auffรคllig das Licht aus und fuhr in eine Parklรผcke. Bei der Kontrolle des Pkw stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war. Die Kennzeichen des Fahrzeugs waren bereits entstempelt worden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoร gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Fahren ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, im Schadensfall mรผssen Fahrer und Fahrzeughalter mit hohen Regressansprรผchen rechnen.
