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Mörder aus Andernach vor Gericht – “Der Drop ist gelutscht” – BGH bestätigt Urteil – Video

Leipzig/Berlin – Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH)  mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Ange­klag­­ten.

Der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlins gewandt.
Das Gericht hatte den 57-Jährigen im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und ver­such­ten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

 

Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Überprüfung der Ent­scheidung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.



 

Laut Urteil hatte der Lagerist heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen dem jüngsten Sohn des frü­heren Bundespräsidenten gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik am 19. November 2019 ein Messer in den Hals gestoßen.
Der Professor starb.
Der Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt.
Die Staatsanwalt­schaft war davon ausgegangen, dass der Angreifer aus Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015), handelte.

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Ein Gutachten hatte dem Mann eine psychische Störung bescheinigt.
Seine Steuerungsfähigkeit sei er­heblich vermindert gewesen.
Deswegen wurde er nicht wie sonst bei Mord üblich zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Die Meldung aus 2019 – zum Mord an Weizsäcker – hier !

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