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Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil: Lebenslange Haft rechtskräftig

28. Oktober 2026 3 Minuten gelesen
Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil
Von Redaktion Blaulicht Report

Ein 39-jähriger Mann muss wegen des Mordes an seiner Ehefrau eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen. Damit steht das Urteil endgültig fest. Besonders erschütternd: Während der Tat hielten sich zwei gemeinsame Kinder in der Wohnung auf.

Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil nach geplanter Trennung

Die Frau hatte bereits zuvor unter wiederholten gewalttätigen Übergriffen ihres Ehemannes gelitten. Deshalb floh sie in eine andere Stadt. Außerdem wollte sie sich endgültig von dem Mann trennen.

Im September 2025 kehrte sie vorübergehend in die ehemals gemeinsame Familienwohnung zurück. Dort griff ihr Ehemann sie mit einem schweren Fleischerbeil an.

Nach den Feststellungen des Landgerichts schlug der Mann mehrfach mit großer Wucht auf Kopf, Hals und Oberkörper seiner Ehefrau ein. Dabei handelte er mit der Absicht, sie zu töten.

Die Frau erlitt schwerste Verletzungen. Wenig später starb sie im Krankenhaus an den Folgen des Angriffs.

13-jähriger Sohn blieb bei sterbender Mutter zurück

Besonders schwer wiegen auch die Umstände der Tat. Während des Angriffs befanden sich zwei gemeinsame Kinder in der Familienwohnung.

Nach der Tat ließ der Angeklagte seinen 13-jährigen Sohn mit der im Sterben liegenden Mutter in der Wohnung zurück.

Weitere Einzelheiten zum Verhalten der Kinder während der Tat gehen aus der Mitteilung des Bundesgerichtshofs nicht hervor.

Gericht sieht niedrige Beweggründe als erwiesen an

Das Landgericht Chemnitz stellte fest, dass der Angeklagte die bevorstehende Trennung nicht akzeptieren wollte. Er betrachtete seine Ehefrau als sein Eigentum und wollte die Kontrolle über sie behalten.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete er die Frau, weil er den drohenden Macht- und Kontrollverlust nicht hinnehmen wollte.

Das Landgericht wertete diese Motivation als niedrigen Beweggrund und verurteilte den damals 39-jährigen Angeklagten am 5. Juni 2026 wegen Mordes.

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

Das Landgericht Chemnitz verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem verpflichtete es den Angeklagten, Schadensersatz an die minderjährigen Kinder der Getöteten zu zahlen.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig überprüfte daraufhin die Entscheidung.

Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarfen sie die Revision mit Beschluss vom 20. Oktober 2026.

Urteil nach Fleischerbeil-Mord endgültig rechtskräftig

Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz rechtskräftig. Die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bleiben bestehen.

Die besondere Schwere der Schuld hat auch Bedeutung für eine mögliche spätere Haftentlassung. Sie steht einer Strafrestaussetzung bereits nach 15 Jahren entgegen. Eine spätere Entlassung hängt von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Der Fall zeigt die tödlichen Folgen schwerer Partnerschaftsgewalt. Die Frau hatte versucht, sich durch ihre Flucht und die geplante Trennung aus der gewalttätigen Beziehung zu lösen. Dennoch tötete ihr Ehemann sie.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2026 – 5 StR 461/26.

Weitere Informationen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bietet die offizielle Internetseite des Bundesgerichtshofs.

Weitere Nachrichten findest du in unserer Rubrik Deutschland.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.

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