Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes verworfen, den das Landgericht Berlin I im Februar 2025 wegen Mordes an seiner Ex-Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Das höchste deutsche Strafgericht bestätigte damit das Urteil und stellte fest, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Damit bleibt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Hintergrund: Gewaltspirale vor der Tat
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine geschiedene Ehefrau wiederholt bedroht und misshandelt. Trotz mehrerer Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und drei Verurteilungen wegen Bedrohung, Körperverletzung und Verstößen gegen Auflagen setzte er sein aggressives Verhalten fort. Die Frau sah sich gezwungen, ihre Wohnung in Berlin-Neukölln aufzugeben und in eine geheime Unterkunft in Berlin-Zehlendorf zu ziehen.
Die Tat im August 2024
Am 28. August 2024 lauerte der Mann seiner Ex-Frau auf. Er brachte sie gewaltsam zu Boden, schlug und beleidigte sie. Trotz der Rufe von Nachbarn und einer Zeugin, die versuchte, das Opfer zu schützen, entschloss er sich, seine frühere Ehefrau zu töten. Mit massiven Messerstichen in die Brust und Tritten gegen den Kopf fügte er ihr tödliche Verletzungen zu. Anschließend erklärte er vor Notärzten und Polizeibeamten, es sei sein „gutes Recht“ gewesen, seine Ex-Frau zu töten.
Bewertung durch das Gericht
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Besonders ins Gewicht fiel, dass der Angeklagte sein Opfer während der Tat herabwürdigte und trotz öffentlicher Zeugenschaft handelte. Das Gericht sprach von einer Tat, die „das Gepräge einer von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung“ hatte.
BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof fand in der Revision keinen Rechtsfehler. Er bestätigte sowohl die Annahme niedriger Beweggründe als auch die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig.
