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Mord an Norbert S. – Hannover * ColdCase – Belohnung – der Fall als Video

Hannover 

Die Cold Case Einheit der Polizei Hannover hat neue Ermittlungsansätze zur Klärung des Mordes an dem Lkw-Fahrer Norbert Schardin auf dem ehemaligen Speditionsgelände Michaelis an der Kreisstraße.

Der Fall, der derzeit neu aufgerollt wird, stammt aus dem Jahr 1995.
Am 08. Februar wurde der damals 57 Jahre alte Berufskraftfahrer Norbert Schardin aus Seelze erschossen aufgefunden.
Tatort war das Betriebsgelände der Firma Michaelis an der Kreisstraße (Misburg-Süd). Auf dem Gelände im Industriegebiet befinden sich inzwischen neue Unternehmen.
Ein Mitarbeiter der Firma hatte den Getöteten in einem Container aufgefunden.
Im Laufe der Ermittlungen wurde die Tatwaffe vier Jahre später im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen identifiziert.
Bis heute konnte die Kripo die Tat jedoch nicht aufklären.

Tatwaffe
Tatwaffe

Die neu eingerichtete Cold Case Einheit der Polizei Hannover befasst sich nun intensiv mit der Aufarbeitung dieses Falles.
Dafür wurden die Spuren aus dem Jahr 1995 nach den neuesten wissenschaftlichen Methoden beim Landeskriminalamt Niedersachsen untersucht und mehrere Zeugen aus der damaligen Zeit erneut vernommen. “Die akribische Arbeit unserer Cold Case Ermittler hat neue, vielversprechende Ermittlungsansätze erbracht”, zeigt sich Kriminaloberrat Dr. Lars Wistuba, Leiter der Kriminalfachinspektion 1, zuversichtlich.

Sollten sich Personen an diesen Fall erinnern und Hinweise geben können, so werden diese gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Rufnummer 0511 109-5555 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere sind Beobachtungen am Mittwoch, 08.02.1995, in den frühen Morgenstunden an der Kreisstraße im Stadtteil Misburg-Süd von Bedeutung.

Für Hinweise die zur Ergreifung und Überführung des Täters führen wurde von der Polizei Hannover in Einvernehmen mit der StA Hannover eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.

Hinweis: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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