Tatwaffe
Hannoverย
Die Cold Case Einheit der Polizei Hannover hat neue Ermittlungsansรคtze zur Klรคrung des Mordes an dem Lkw-Fahrer Norbert Schardin auf dem ehemaligen Speditionsgelรคnde Michaelis an der Kreisstraรe.
Der Fall, der derzeit neu aufgerollt wird, stammt aus dem Jahr 1995.
Am 08. Februar wurde der damals 57 Jahre alte Berufskraftfahrer Norbert Schardin aus Seelze erschossen aufgefunden.
Tatort war das Betriebsgelรคnde der Firma Michaelis an der Kreisstraรe (Misburg-Sรผd). Auf dem Gelรคnde im Industriegebiet befinden sich inzwischen neue Unternehmen.
Ein Mitarbeiter der Firma hatte den Getรถteten in einem Container aufgefunden.
Im Laufe der Ermittlungen wurde die Tatwaffe vier Jahre spรคter im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen identifiziert.
Bis heute konnte die Kripo die Tat jedoch nicht aufklรคren.
Die neu eingerichtete Cold Case Einheit der Polizei Hannover befasst sich nun intensiv mit der Aufarbeitung dieses Falles.
Dafรผr wurden die Spuren aus dem Jahr 1995 nach den neuesten wissenschaftlichen Methoden beim Landeskriminalamt Niedersachsen untersucht und mehrere Zeugen aus der damaligen Zeit erneut vernommen. “Die akribische Arbeit unserer Cold Case Ermittler hat neue, vielversprechende Ermittlungsansรคtze erbracht”, zeigt sich Kriminaloberrat Dr. Lars Wistuba, Leiter der Kriminalfachinspektion 1, zuversichtlich.
Sollten sich Personen an diesen Fall erinnern und Hinweise geben kรถnnen, so werden diese gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Rufnummer 0511 109-5555 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere sind Beobachtungen am Mittwoch, 08.02.1995, in den frรผhen Morgenstunden an der Kreisstraรe im Stadtteil Misburg-Sรผd von Bedeutung.
Fรผr Hinweise die zur Ergreifung und รberfรผhrung des Tรคters fรผhren wurde von der Polizei Hannover in Einvernehmen mit der StA Hannover eine Belohnung in Hรถhe von 3.000 Euro ausgesetzt.
Hinweis: รber die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschlieรlich fรผr an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht fรผr Amtstrรคger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehรถrt.


