Der 4. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalbundesanwaltschaft vom 18. Juli 2022 gegen den 51-jรคhrigen Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fรคllen und Brandstiftung mit Todesfolge (ยงย 211 Abs. 1, Abs. 2, ยงย 212 Abs. 1, ยงยง 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a.F., ยงยง 22, 23 Abs. 1, 52 StGB, 1, 105 JGG) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren erรถffnet (Beschluss des 4. Strafsenats – Staatsschutzsenat – vom 8. September 2022, Aktenzeichen: 4 StE 10/22).
Dem Angeklagten wird von der Generalbundesanwaltschaft konkret zur Last gelegt, sich in der Tatnacht vom 18. auf den 19. September 1991 โ damals zwanzigjรคhrig โ einen Kanister mit Benzin besorgt und anschlieรend ein Wohnheim fรผr Asylbewerber in Saarlouis aufgesucht zu haben, um aus rassistischer Gesinnung einen Brand zu legen. Im Treppenhaus des Wohnheims, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 21 Menschen aufgehalten haben sollen, habe der Angeklagte das mitgebrachte Benzin im Erdgeschoss auf die unteren Treppenstufen gegossen und den Brennstoff entzรผndet. Das sich rasch im Treppenhaus ausbreitende Feuer habe im Flur des Dachgeschosses den 27-jรคhrigen ghanaischen Staatsangehรถrigen Samuel Y. erfasst, der schwere Verbrennungen und eine Rauchvergiftung erlitten habe, an denen er noch am selben Tag verstarb. Zwei weitere Wohnheimbewohner hรคtten sich durch einen Sprung aus dem Fenster gerettet und sich dabei Knochenbrรผche zugezogen. Die รผbrigen 18 Menschen hรคtten sich รผber Feuerleiter, Fenster und Balkone unverletzt in Sicherheit bringen kรถnnen.
Der Angeklagte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er bestreitet die ihm vorgeworfene Tat.
