Der 4. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalbundesanwaltschaft vom 18. Juli 2022 gegen den 51-jährigen Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge (§ 211 Abs. 1, Abs. 2, § 212 Abs. 1, §§ 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a.F., §§ 22, 23 Abs. 1, 52 StGB, 1, 105 JGG) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 4. Strafsenats – Staatsschutzsenat – vom 8. September 2022, Aktenzeichen: 4 StE 10/22).
Dem Angeklagten wird von der Generalbundesanwaltschaft konkret zur Last gelegt, sich in der Tatnacht vom 18. auf den 19. September 1991 – damals zwanzigjährig – einen Kanister mit Benzin besorgt und anschließend ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis aufgesucht zu haben, um aus rassistischer Gesinnung einen Brand zu legen. Im Treppenhaus des Wohnheims, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 21 Menschen aufgehalten haben sollen, habe der Angeklagte das mitgebrachte Benzin im Erdgeschoss auf die unteren Treppenstufen gegossen und den Brennstoff entzündet. Das sich rasch im Treppenhaus ausbreitende Feuer habe im Flur des Dachgeschosses den 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen Samuel Y. erfasst, der schwere Verbrennungen und eine Rauchvergiftung erlitten habe, an denen er noch am selben Tag verstarb. Zwei weitere Wohnheimbewohner hätten sich durch einen Sprung aus dem Fenster gerettet und sich dabei Knochenbrüche zugezogen. Die übrigen 18 Menschen hätten sich über Feuerleiter, Fenster und Balkone unverletzt in Sicherheit bringen können.
Der Angeklagte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er bestreitet die ihm vorgeworfene Tat.