Anklage wegen des Messerangriffs auf dem Marktplatz Mannheim erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Oktober 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den afghanischen Staatsangehรถrigen Sulaiman A. erhoben.
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Der Angeschuldigte ist des Mordes und des fรผnffachen versuchten Mordes hinreichend verdรคchtig (ยง 211 Abs. 2, ยงยง 22, 23 Abs. 1 StGB), wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggrรผnde sowie in zwei Fรคllen Heimtรผcke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefรคhrlicher Kรถrperverletzung (ยง 223 Abs. 1, ยง 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Sulaiman A. hegt Sympathien fรผr die auslรคndische terroristische Vereinigung “Islamischer Staat” und teilt deren Ideologie. Spรคtestens Anfang Mai 2024 entschloss er sich dazu, in Deutschland einen Anschlag auf vermeintlich Unglรคubige zu begehen. Dazu begab er sich am 31. Mai 2024 auf den Marktplatz in Mannheim, wo der Verein “Bรผrgerbewegung Pax Europa” (“BPE”) eine islamkritische Kundgebung vorbereitete. Mit einem groรen Jagdmesser bewaffnet stach der Angeschuldigte zunรคchst unvermittelt auf den Hauptredner der BPE ein. Auch vier weiteren Personen, die dem Opfer helfen wollten, versetzte er mehrfach wuchtige Messerstiche. Schlieรlich stรผrzte er sich auf einen herbeigeeilten Polizeibeamten und stach diesem von hinten gezielt und krรคftig mit dem Messer in den Kopf sowie den Oberkรถrper. Der Polizeibeamte verstarb auf Grund der ihm vom Angeschuldigten zugefรผgten Verletzungen. Die รผbrigen Opfer erlitten zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefรคhrliche Verletzungen.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 3. Juni 2024 wegen der besonderen Bedeutung des Falls (ยง 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GVG) รผbernommen. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18. Juni 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Zuvor war er wegen seiner bei der Tat erlittenen Schussverletzung in intensiv-medizinischer Behandlung.
