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Mordanklage wegen des Messerangriffs auf dem Marktplatz Mannheim erhoben

Mannheim - Messermord - Marktplatz

Anklage wegen des Messerangriffs auf dem Marktplatz Mannheim erhoben

 

Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Oktober 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den afghanischen Staatsangehörigen Sulaiman A. erhoben.

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Der Angeschuldigte ist des Mordes und des fünffachen versuchten Mordes hinreichend verdächtig (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB), wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwei Fällen Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Sulaiman A. hegt Sympathien für die ausländische terroristische Vereinigung “Islamischer Staat” und teilt deren Ideologie. Spätestens Anfang Mai 2024 entschloss er sich dazu, in Deutschland einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen. Dazu begab er sich am 31. Mai 2024 auf den Marktplatz in Mannheim, wo der Verein “Bürgerbewegung Pax Europa” (“BPE”) eine islamkritische Kundgebung vorbereitete. Mit einem großen Jagdmesser bewaffnet stach der Angeschuldigte zunächst unvermittelt auf den Hauptredner der BPE ein. Auch vier weiteren Personen, die dem Opfer helfen wollten, versetzte er mehrfach wuchtige Messerstiche. Schließlich stürzte er sich auf einen herbeigeeilten Polizeibeamten und stach diesem von hinten gezielt und kräftig mit dem Messer in den Kopf sowie den Oberkörper. Der Polizeibeamte verstarb auf Grund der ihm vom Angeschuldigten zugefügten Verletzungen. Die übrigen Opfer erlitten zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefährliche Verletzungen.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 3. Juni 2024 wegen der besonderen Bedeutung des Falls (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GVG) übernommen. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18. Juni 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Zuvor war er wegen seiner bei der Tat erlittenen Schussverletzung in intensiv-medizinischer Behandlung.

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