Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 81-Jährigen
Im sogenannten Mordfall Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen 81-jährigen Mann erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die damals 24-jährige amerikanische Touristin am 26. September 1994 in Koblenz brutal ermordet zu haben.
Die junge Frau wurde damals in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein getötet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft richten sich die Ermittlungen gegen einen Mann, der am 23. Februar 2026 festgenommen wurde und sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet.
Brutale Tat im General-von-Aster-Zimmer
Laut Anklageschrift soll der damals 49-jährige Beschuldigte die ortsunkundige Touristin unter einem Vorwand in das sogenannte General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage gelockt haben. Dort habe er die junge Frau gefesselt, entkleidet und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter Amy Lopez anschließend mit mehreren Messerstichen tötete. Zudem soll er mit einem Stein auf das Opfer eingeschlagen und sie gewürgt haben.
Nach der Tat soll der Mann mit seinem Fahrrad geflohen sein und Tatwaffe, Handschellen sowie weitere Gegenstände des Opfers im Rhein entsorgt haben.
DNA-Spuren belasten den Angeschuldigten
Im Mordfall Amy Lopez spielten moderne DNA-Analysen eine entscheidende Rolle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten mithilfe neuer Untersuchungsmethoden DNA-Spuren am Hosenbund und am linken Oberschenkel des Opfers gesichert werden.
Die Spuren stimmen laut Ermittlern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der DNA des Angeschuldigten überein. Auch an dem mutmaßlichen Tatstein wurde eine Mischspur gefunden, die auf den Beschuldigten hinweist.
Zusätzlich hat der Mann die Tat nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen soll er ebenfalls zugegeben haben, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben.
Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt bislang zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei. Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit lägen derzeit nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft prüft außerdem eine mögliche Sicherungsverwahrung. Dabei spielen insbesondere das hohe Alter des Angeschuldigten, sein Gesundheitszustand sowie die mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe eine Rolle.
Landgericht Koblenz entscheidet über Hauptverfahren
Nun muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Außerdem wird geprüft, ob die U-Haft fortdauert.
Dem Angeschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du auch unter https://blaulichtmyk.de/deutschland/ sowie im Bereich https://blaulichtmyk.de/news/.
Weitere Informationen veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie das Landgericht Koblenz.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
