BGH kippt Urteil im Mordfall Sabine B. – Neuauflage des Prozesses in Würzburg
Karlsruhe (Baden-Württemberg) –
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Mordfall Sabine Back aufgehoben. Damit muss das Landgericht Würzburg den Fall der 1993 ermordeten Schülerin neu verhandeln. Die Richter sehen erhebliche Lücken in der Beweislage.
Rückblick: Der grausame Fund im Dezember 1993
Am 15. Dezember 1993 hörten Zeugen die verzweifelten Schreie der 13-jährigen Sabine Back auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Bayern). Zwei Tage später entdeckten Ermittler ihre Leiche in einer mit einer Betonplatte verschlossenen Güllegrube. Der Mord erschütterte die Region tief.
DNA-Spuren führten zur Anklage
Nach anfänglichen Verdächtigungen gegen einen Freund der Schülerin geriet Jahre später Stallhelfer Torsten E. in den Fokus. Moderne DNA-Analysen im Jahr 2021 brachten neue Bewegung in den Fall. Ermittler fanden Spuren, darunter Sperma, an der Kleidung des Mädchens. Diese DNA konnte eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Schülerin vergewaltigt und getötet hatte, bevor er ihre Leiche in der Güllegrube entsorgte. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn Ende 2024 zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Mordes.
Revision und Zweifel an den Beweisen
Die Verteidigung legte Revision ein und verwies auf mögliche alternative Szenarien. Sein Anwalt argumentierte, die DNA-Spuren könnten auch auf einvernehmliche Kontakte hindeuten. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass andere Täter beteiligt waren. Der Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht.
BGH sieht Fehler – Prozess muss neu beginnen
Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil nun für fehlerhaft. Die Richter kritisierten Lücken in der Beweisführung und hoben die Entscheidung auf. Damit muss eine andere Kammer des Landgerichts Würzburg den Fall neu verhandeln.
Da alle Delikte außer Mord nach so vielen Jahren längst verjährt sind, bleibt nur die eine Frage offen: Wer hat Sabine Back wirklich getötet?
