Motorradsaison – ZOLL stellt bei Kontrolle unverzollte Motorradbekleidung und -helme fest
Singen –
Gottmadingen, 10. April 2025: Kartons voll mit Motorradjacken, Motorradhosen, Stiefel, Helmen und weiterem Bekleidungszubehรถr waren auf der Ladeflรคche eines Kleintransporters bis unter das Dach gestapelten.
Der 23-jรคhrige รถsterreichische Staatsangehรถrige hatte die Waren im Wert von rund 11.700 Euro in
der Schweiz erworben und befand sich auf der Rรผckfahrt nach Wien.
Zuvor war er mit seinem Kleintransporter รผber die Holzbrรผcke in Gailingen nach Deutschland eingereist. Auf die Frage nach der zollrechtlichen Abfertigung der Waren, erklรคrte der Mann, seine Steuerberaterin hรคtte ihm gesagt, dass auch zurรผck in Wien abwickeln zu kรถnne.
“Die Verzollung von Waren am Sitz des Unternehmens in รsterreich, ist grundsรคtzlich mรถglich. Dazu mรผssen die Waren aber bei der Einfuhr aus der Schweiz bei einem Zollamt, das zur Abfertigung gewerblich Waren zugelassen ist, angemeldet werden. Auรerdem sind Sicherheiten fรผr die zu erwartenden Einfuhrabgaben zu leisten” erklรคrt Sonja Mรผller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen.
“Das Zollamt Gailingen-Brรผcke darf zwar von Reisenden genutzt werden, die privat Waren im Rahmen der Reisefreimengen mitbringen, fรผr den gewerblichen Warenverkehr ist es nicht zugelassen.”
Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nachdem er die errechneten Abgaben in Hรถhe von rund 3.600 Euro gezahlt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens รผbernahm die Straf- und Buรgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.ย
