Maskenpflicht im Unterricht beendet – dennoch bleiben Einschränkungen
Die genrerelle Maskenpflicht im Unterricht wird nach zwei Wochen nun beendet.
Absofort entscheidet der Drei-Stufen-Plan. Die Maßnahmen treten jedoch nicht automatisch beim Erreichen der Infektionszahlen in Kraft, sondern müssen von der Gesundheitsbehörde oder der Schule Angeordnet werden.
Die Maske darf nur am Platz ausgezogen werden. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus bleibt die Maskenpflicht bestehen.