Ein 22-Jähriger schlug am frühen Samstagmorgen (28. Mai) im Bahnhof Ebersberg auf einen alkoholisierten 15-Jährigen ein und bedrohte diesen, wie wenig später auch einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, mit Scherben eines zerbrochenen Maßkruges.
Gegen 04:15 Uhr wurde der Bundespolizei von einem unbekannten Anrufer eine Körperverletzung mit Bedrohung am Bahnhof Ebersberg gemeldet. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass ein 22-jähriger Marokkaner einen 15-Jährigen, ohne bisher bekannten Grund geschlagen und als dieser am Boden lag, sich auf ihn gesetzt haben soll. Danach soll er den Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an den Haaren gezogen und mit dem Hinterkopf auf den Boden geschlagen haben. Ferner soll er den Jugendlichen, bei dem ein Atemalkoholgehalt von 1,71 Promille gemessen wurde, mit Scherben eines zuvor am Treppengeländer zerschlagenen Maßkruges bedroht haben. Außerdem soll der 22-Jährige Kopfhörer des 15-Jährigen in den Gleisbereich geworfen haben.
Zwei Männer (17 und 23 Jahre alt, beide aus Ebersberg) kamen hinzu und trennten Angreifer und Opfer. Ein hinzukommender Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit soll vom 22-Jährigen ebenfalls mit Scherben bedroht worden sein. Dann flüchtete der Marokkaner ins Stadtgebiet.
Nachdem erste Fahndungsmaßnahmen ohne Erfolg blieben, kam der 22-Jährige gegen 06:15 Uhr wieder zum Bahnhof Ebersberg zurück, wo er von Beamten der Bundespolizei festgenommen wurde.
Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen griff der 22-Jährige Bundespolizisten an, bespuckte diese und hatte auch nach einer Beamtin getreten, die er zuvor beleidigt hatte.
Am Sonntag (29. Mai) wurde der Festgenommene auf Antrag der Staatsanwaltschaft München wegen Körperverletzung, Bedrohung, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied auf Haft und ordnete die Unterbringung im Isar-Amper-Klinikum Haar an. Es bestand zudem bereits ein Ausschreibungsbeschluss des Amtsgerichtes, nachdem für den 22-Jährigen, die dortige Unterbringung angeordnet worden war.